Förder- und Steuer-Tipps

Steuerlichen Absetzbarkeit von Beratungs- und Coachingaufwendungen

Beratungs- und Coachingaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw.Betriebsausgaben (Selbständige) darstellen, wenn sie beruflich veranlaßt sind.

Beratungs- und Coachingaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw.Betriebsausgaben (Selbständige) darstellen, wenn sie beruflich veranlaßt sind.
Ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche Veranlassung des Aufwandes gegeben, ist dieser steuerlich absetzbar.

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>>> Angebote: Beratung Potenzialanalyse - Coaching - Assessment

Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben stellen lediglich eine Kurzinformation über die wesentlichen Voraussetzungen für die beschriebenen Förderungen dar. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Berater/-in in der jeweiligen bildungsfördernden Institution.

Das WIFI Wien steht Ihnen unterstützend zur Seite.


Ansprechpartner: Ing. Franz Stadler

© Letzte Aktualisierung: 20.05.2009

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