Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen oder Umschulungsmaßnahmen dienen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen(§,,,,16 EstG). Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen oder von allgemeinem Interesse sind (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Ernährung, Sport etc.). Unternehmen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen investieren, können einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % der aufgelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind. Alternativ dazu kann auch eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % dieser Kosten geltend gemacht werden, die auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben wird. Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS (www.ams.or.at). Verschiedene Fördereinrichtungen übernehmen Teile der Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Diesbezüglich steht Ihnen für eine individuelle Information das Kundenservice Ihres regionalen WIFI gerne zur Verfügung. Die einzelnen Fördereinrichtungen in den Bundesländern für die Aus- und Weiterbildung finden Sie gesammelt auch unter www.berufsinfo.at/bildford/fd_zielgr.htm. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hotline: 01/476 77-5556 Das WIFI Management Forum übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte dieser durch die Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellten Internetseite. Bitte beachten Sie, dass durch die dortige Auflistung für Sie kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen entsteht.
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