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Kälteanlagentechnik - Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung
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ORT WIFI Wien
ZEIT 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Teilnahme In Präsenz vor Ort
Für Lernplattform: Computer, Tablet oder Smartphone
*Zinslose Teilzahlung : 2 x 310,00 EUR Kursnummer: 70291013
Durchführungsgarantie *Zinslose Teilzahlung : 2 x 310,00 EUR
620,00 EUR Kursnummer: 70291013

Kälteanlagentechnik - Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung

Inhalt

Fachrechnen und Fachzeichnen für die Lehrabschlussprüfung Kälteanlagentechnik.

Ziele

Sie bereiten sich auf den schriftlichen Prüfungsteil der Lehrabschlussprüfung Kälteanlagentechnik (Fachrechnen und -zeichnen) vor.

Ideal für

angelernte Mitarbeiter/-innen von Kältetechnikunternehmen, die keinen verwandten Lehrberuf abgeschlossen haben und die Lehrabschlussprüfung Kälteanlagentechnik absolvieren wollen.

Hinweis/FAQ

Dies ist der Ergänzungskurs zu "Kälteanlagentechnik - Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (Zusatzprüfung)", Veranstaltungsnummer 70290.

Lehrabschlussprüfungen

Das WIFI-Kundenservice nimmt Ihre Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die außerordentliche bzw. ordentliche Lehrabschlussprüfung gerne entgegen.

Zusätzlich ist eine Anmeldung zur außerordentlichen bzw. ordentlichen Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien vor Kursbeginn erforderlich, um zeitnah nach Kursabschluss zur Prüfung antreten zu können.

Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr sowie Berufspraxis bzw. Ausbildungen im Ausmaß der halben Lehrzeit des Lehrberufs.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Lehrlingsstelle Wien gerne zur Verfügung:
Lehrlingsstelle Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
T 01/514 50-2011
E lehrabschluss@wkw.at
W wko.at/wien/lap

Förderungen

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Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.

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Letzte Änderung: 30.08.2019