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Anerkennung ausländischer Sicherheitsfachkräfte gemäß FK-V bzw. SFK-Verordnung
Sie wollen Ihre ausländische Sicherheitsfachkraft-Ausbildung in Österreich anerkennen lassen? Dann sind Sie hier richtig.
Danke für Ihr Interesse an der Anerkennung Ihrer ausländischen Sicherheitsfachkraft-Ausbildung. Wenn Sie Fragen zu Anerkennung haben oder einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter, Herrn Lutz Zentsch unter technik-vam@wifiwien.at.

Anerkennung ausländischer Sicherheitsfachkräfte gemäß FK-V bzw. SFK-Verordnung

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Förderungen
  3. Downloads
Inhalt

Das WIFI Wien führt im Auftrag des BMA (Bundesministerium für Arbeit) die Anerkennungen von ausländischen Sicherheitsfachkraft-Ausbildungen in Österreich, gemäß FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung) bzw. SFK-Verordnung, durch.

Ausbildungen die Sie in einem EU-Mitgliedsland sowie in der Schweiz oder der Türkei gemacht haben, können anerkannt werden.

Ablauf:

Bitte notwendige Unterlagen mitsenden:
  • Kopie des Lichtbildausweises
  • Ihren Qualifikationsnachweis bzw. Befähigungsnachweis - falls nicht in deutscher Sprache, bitte beglaubigte Übersetzung mitsenden.
  • Die Inhalte und den Umfang (Lehreinheiten) der Ausbildung sowie den Nachweis der Reglementierung im Ihrem Ausbildungsland.
Die Antragstellung ist per Email unter technik-vam@wifiwien.at oder Post z. Hdn. Herrn DI. Lutz Zentsch möglich.

Für die Antragstellung und Bezahlung der Antragsgebühr inkl. gesetzlich vorgeschriebener Finanzamtsgebühren (ca. EUR 110,00) erhalten Sie eine Rechnung.

Nach Beantragung erhalten Sie Ihre österreichische Anerkennung per Post zugesandt (Dauer max. 3 Monate abhängig vom Verfahrenslauf).

Das Antragsformular finden Sie weiter unten zum Download.

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Letzte Änderung: 03.08.2023