

Anerkennung ausländischer Sicherheitsfachkräfte gemäß FK-V bzw. SFK-Verordnung
Ausbildungen die Sie in einem EU-Mitgliedsland sowie in der Schweiz oder der Türkei gemacht haben, können anerkannt werden!
Ablauf:
- Das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Bitte notwendige Unterlagen mitsenden:
-) Kopie des Lichtbildausweises
-) Ihren Qualifikationsnachweis bzw. Befähigungsnachweis - falls nicht in deutscher Sprache, bitte beglaubigte Übersetzung mitsenden.
-) Die Inhalte und den Umfang (Lehreinheiten) der Ausbildung sowie den Nachweis der Reglementierung im Ihrem Ausbildungsland.
- Die Antragstellung ist per Email unter technik-vam@wifiwien.at oder Post z. Hdn. Herrn DI. Lutz Zentsch möglich.
- Für die Antragstellung und Bezahlung der Antragsgebühr inkl. gesetzlich vorgeschriebener Finanzamtsgebühren (ca. EUR 110,00) erhalten Sie eine Rechnung.
- Nach Beantragung erhalten Sie Ihre österreichische Anerkennung per Post zugesandt (Dauer max. 3 Monate abhängig vom Verfahrenslauf).
Das WIFI Wien führt im Auftrag des BMAFJ (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend) die Anerkennungen von ausländischen Sicherheitsfachkräfte-Ausbildungen in Österreich, gemäß FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung) bzw. SFK-Verordnung, durch.
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Letzte Änderung: 13.07.2021