Ausbildung zur verantwortlichen Person und rückbaukundigen Person Ausbildung zur verantwortlichen Person und rückbaukundigen Person
Ausbildung zur verantwortlichen Person und rückbaukundigen Person

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27.03.2023 - 08.05.2023 Tageskurs
Präsenzkurs
BAUAkademie Wien
980,00 EUR

Hinweis: Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Kurs findet an der BAUAkademie Wien in 2353 Guntramsdorf/NÖ, Laxenburger Str. 28, statt!
Wochentag(e): MO DI MI

Kursdauer: 28 Lehreinheiten
Stundenplan

Laxenburger Str. 28
2353 Guntramsdorf

Kursnummer: 51674022

Ausbildung zur verantwortlichen Person und rückbaukundigen Person

GRUNDAUSBILDUNG
RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
  • Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
  • Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
  • Altlastensanierungsgesetz idgF.
  • Recycling-Baustoff-VO idgF.
  • Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
  • Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg-Portal
  • Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen

 
SCHWERPUNKTAUSBILDUNG
ENTSORGUNG (DEPONIERUNG)

  • Praxisbezogene Entsorgung von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen
  • Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen
  • Dokumentarische Notwendigkeiten
  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen
  • Gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
  • Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
  • Rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrecht-Gesetzgebung
  • Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen
  • Sanktionen beim Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

 
WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG)

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen
  • Gesetzliche Rahmenverpflichtungen
  • Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele)
  • Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
  • Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen

 
VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (RÜCKBAUKUNDIGE PERSON)

  • Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten
  • Geltungsbereich der Recycling-Baustoff-verordnung idgF.
  • Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person
  • Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B 2251 / Recycling-Baustoff-VO idgF.
  • ÖNORM B 3151: Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
  • Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen
  • CE-Konformität gem. EU-Bauprodukte-VO idgF.

Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie in der Lage, die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen zu bewältigen.
KursteilnehmerInnen erhalten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und lernen die Zusammenhänge bei der Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle gem. § 24a AWG 2002 idgF. kennen und können als Verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. tätig werden.

Weiters erlangen Sie Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und Bauchemie und Abfallrecht und können die Aufgaben einer rückbaukundigen Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung ausüben.
Sie sind in der Lage, Stör- und Schadstofferkundungen durchzuführen und Rückbaukonzepte zu erstellen.

  • BaumeisterInnen
  • ErdbauerInnen
  • Abbruchunternehmen
  • Abfalltransporteure
  • PlanerInnen
  • ArchitektInnen
  • BaumanagerInnen
  • Bauaufsichten
  • Angehende gewerbsmäßige SammlerInnen und BehandlerInnen von nicht gefährlichen Abfällen

Es findet eine Abschlussprüfung statt. Nach positiv abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis. Weiters erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Abschlussprüfung ausschließlich von den Behörden in Wien, Niederösterreich und Salzburg anerkannt wird. 
 

Sie fungieren als fachkundige Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 und als rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung. Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt.

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Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.

Der einfache Weg zur Kursförderung

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Kursprogramm 2022-2023 der "BAUAkademie Wien"

Letzte Änderung: 30.05.2022