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- WIFI-Kursbuch
- Technik, technische Gewerbe
- Kraftfahrzeugtechnik
- § 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung bis 3,5t
Hinweis: Achtung, dieser Kurs ist keine Grundausbildung!
Wochentag(e): SA
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§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung bis 3,5t
Allgemeine rechtliche Bestimmungen – elektronische Begutachtungsverwaltung – Aufbau und Systematik des Mängelkatalogs und dessen Anwendung in der Praxis.
Die konkreten Inhalte richten sich immer nach der aktuellen Gesetzeslage und dienen zur Auffrischung und Ergänzung rechtlicher und technischer Änderungen.
Meister:innen und Facharbeiter:innen aus Kfz-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen.
Voraussetzungen für § 57-Berechtigung: Kfz-Meister:in oder Kfz-Gesell:in mit mind. 2 Jahren Arbeitspraxis in einer Werkstatt mit § 57-Berechtigung.
Voraussetzung: gültiger § 57a (KFG)-Bildungspass gemäß § 3 Abs. 3, 4 u. § 11 Abs. 2 der Prüf- und Begutachtungsverordnung. Sollte Ihr Bildungspass voll sein, bringen Sie zum Kurs bitte ein neues Passfoto mit!
Sie finden sich im Förderdschungel nicht mehr zurecht?
Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.Der einfache Weg zur Kursförderung
- Kurs suchen
- Kostenvoranschlag erstellen
- Förderstelle kontaktieren
- Kurs buchen
Letzte Änderung: 13.05.2024 | i |
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