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Spezialqualifikation Basismobilisation
Die Spezialqualifikation Basismobilisation richtet sich an medizinische Masseure und Masseurinenn Heilmasseure und Heilmasseuerinnen sowie medizinisch technische Fachkräfte die die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung dieser Mobilisation erarbeiten möchten. Im Kurs erlernen Teilnehmer:innen die fachgerechte Unterstützung von Patientinnen und Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und den sicheren Umgang mit Gehhilfen. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf den Grundzügen der Rehabilitation und Mobilisation. Teilnehmer:innen lernen unter anderem die physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster kennen erarbeiten theoretische Grundlagen sowie die praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer und absolvieren ein gezieltes Gehtraining. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 80 Lehreinheiten inklusive Praktikum und setzt entsprechende Ausbildungsnachweise ein ärztliches Gesundheitsattest sowie eine Strafregisterbescheinigung voraus. Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfung und Erfüllung der Anwesenheit erhalten Sie ein WIFI Zeugnis.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet insbesondere das Fach "Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation":
- Einführung in die Rehabilitation
- physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster
- theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer
- Einsatz von Gehhilfen
- Gehtraining
Voraussetzung (ein Ausbildungsnachweis ist zu erbringen)
- Medizinische Masseure/-innen
- Heilmasseure/-innen
- Medizinisch-technische Fachkräfte
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten.
Hinweis:
Die Ausbildung umfasst laut dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz 80 Lehreinheiten, wovon 40 Einheiten im Zuge des Praktikums zu absolvieren sind. Gemäß MMHmG und AV-MMHmG
Am ersten Kurstag ist ein aktueller Strafregisterauszug mitzubringen und in weiterer Folge auch ein ärztliches Gesundheitsattest für das Praktikum.
- Medizinische Masseure/-innen
- Heilmasseure/-innen
- Medizinisch-technische Fachkräfte
- Vorlage des Ausbildungsnachweises
- ärztliches Gesundheitsattest
- Strafregisterbescheinigung
Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben ab. Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten. Sie werden bei Erfüllung der Anwesenheit von 80% automatisch zur Prüfung angemeldet.
Nach positivem Abschluss der kommissionellen Abschlussprüfüng erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Max. sind per Gesetz 3 Prüfungsantritte möglich. Eine Prüfungswiederholung oder späterer Erstantritt wird mit 100,- verrechnet.
Die Ausbildung findet gem. MMHmG und AV-MMHmG statt.
Am ersten Kurstag ist ein aktueller Strafregisterauszug mitzubringen und in weiterer Folge ein ärztliches Gesundheitsattest für das Praktikum.
Unser WIFI-Service für Sie:
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Letzte Änderung: 08.01.2026 | i |