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Steuerlich betrachtet: Elektroautos und Ladestationen

Nachdem das Thema Umwelt und Nachhaltigkeit nach wie vor im Mittelpunkt steht, erfreuen sich E-Autos & Co. immer noch großer Beliebtheit bzw. sind gerade im urbanen Raum weiterhin im Vormarsch.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es für Elektroautos?

Einer der wesentlichen Vorteile eines Elektroautos ist die Begünstigung und Erhöhung der Angemessenheitsgrenze von EUR 80.000,00 EUR. Das bedeutet, dass, anders als bei normalen PKW, die steuerliche Grenze der Anschaffungskosten doppelt so hoch ist. Zudem sind normale PKW vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (Ausnahmen hierzu wären die sogenannten Fiskal-LKW und PKW, welche zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen, wie auch Vorführkraftwagen und Fahrschulkraftfahrzeuge). Bei einem Elektroauto ist jedoch der Vorsteuerabzug für Anschaffungskosten bis EUR 40.000,00 brutto gestattet und für die Bruttoanschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und 80.000,00 gibt es eine Eigenverbrauchsbesteuerung (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. A UstG). Hier wird im ersten Schritt die Vorsteuer von den EUR 80.000,00 abgezogen und der Anteil, welcher über EUR 40.000,00 geht, wir dann im zweiten Schritt über die Aufwands-Eigenverbrauchsbesteuerung korrigiert.

Liegen die Anschaffungskosten des Elektroautos jedoch über EUR 80.000,00 ist der Vorsteuerabzug generell nicht gestattet.

Die Angemessenheitsgrenze trifft auch auf die wertabhängigen Betriebsausgaben zu, welche dementsprechend in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung korrigiert werden müssen. Zu den wertunabhängigen Betriebsausgaben zählen jedoch die Stromkosten der Elektrofahrzeuge, welche dahingehend nicht zu kürzen sind.

Welche steuerlichen Aspekte sind beim Laden der Elektroautos zu beachten?

Ein weiterer Aspekt, welcher Elektroautos sehr attraktiv macht, ist die Tatsache, dass hier kein Sachbezug anfällt, da eine CO2-Emission von 0g/km vorliegt. Zudem ist auch das kostenlose Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin vom Sachbezug befreit. Sollte der Arbeitnehmer das Elektroauto bei sich zu Hause laden, kann der Arbeitgeber einen pauschalen Kostenersatz für das Laden gewähren, welcher ebenfalls steuerfrei ist. Dies gilt nur wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Lademenge für das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte KFZ nachweisen kann. Der Kostenersatz wird auf Basis der von der E-Control festgelegten durchschnittlichen Strompreise ermittelt (vgl. www.e-control.at)

Welche Förderungen gibt es für Elektrofahrzeuge?

Der Förderungstopf für Elektroautos ist weitgehend ausgeschöpft, jedoch hat das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ein Programm namens „eMove Austria“ ins Leben gerufen. Hier soll vor allem in den Jahren 2025 und 2026 in die Forcierung der E-Mobilität gesteckt werden - mit dem Fokus auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch werden vor allem einspurige E-Fahrzeuge gefördert (E-Mopeds, E-Motorräder), um in diesem Bereich die E-Mobilität weiter auszubauen und zu fördern.

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Daniela Teichmeister © imaginer.at
Gastautorin Daniela Teichmeister ist Trainerin und Prüferin für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung an der WIFI Wien Finanzakademie. In einem internationalen Konzern ist sie zudem in einer globalen Finance- und Projektmanager-Funktion tätig.
Bildcredits: © Quality Stock Arts | stock.adobe.com (Header), © imaginer.at (Daniela Teichmeister)
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