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Marketing / Werbung
Um MeisterIn zu werden, muss man eine Meisterprüfung ablegen.
Die Meisterprüfung besteht offiziell aus fünf Modulen, in der Praxis sind meist nur vier davon abzulegen.
- Modul 1 ist die fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und B)
- Modul 2 die fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und B)
- Modul 3 die fachlich schriftliche Prüfung. Für jede Meisterprüfung gibt es eine Meisterprüfungsordnung, die die Gegenstände und Themenbereiche, die in diesen Modulen geprüft werden, festlegt. www.wko.at/wien/meister
- Modul 4 ist die Ausbilderprüfung
- Modul 5 die Unternehmerprüfung.
Wer aufgrund einer einschlägigen Ausbildung nicht verpflichtet ist die Unternehmerprüfung abzulegen (Entfall der Unternehmerprüfung), muss in der Regel die Ausbilderprüfung ablegen. Ausbilderprüfung und Unternehmerprüfung werden auch bei der Meisterprüfungsstelle abgelegt.
Je nach Vorbildung - wie einem Lehrabschluss oder einer berufsbildenden Schule wie z.B. einer Fachschule oder Höheren technischen Lehranstalt (HTL) - können die Teile A von Modul 1 und 2 auch entfallen. Einzige formale Voraussetzung zum Antritt zur Meisterprüfung ist die Volljährigkeit.
Am WIFI Wien gibt es Vorbereitungskurse für die praktischen und theoretischen Module vieler Meisterprüfungen.
Durchgeführt wird die Meisterprüfung von den Meistprüfungsstellen der Wirtschaftskammern.
In manchen Berufen - wie z.B. Damenkleidermacher, Bäcker, Fleischer und Konditoren - gibt es Meisterschulen und -kurse, die zum Gewerbeschein führen und die auch zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht werden.
Die Absolvierung einer Meisterschule oder -kurses allein macht allerdings noch keine MeisterInnen - um sich MeisterIn und den Betrieb Meisterbetrieb nennen zu dürfen, muss erst die Meisterprüfung bei den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern abgelegt werden.
Dem Antritt zur Meisterprüfung gehen meist eine mehrjährige Lehre oder eine andere Ausbildung, Praxis als GesellIn oder FacharbeiterIn und Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfung voran.
Die Meisterprüfung selbst besteht aus mehreren Modulen. Die Module 1-3 können je nach Wunsch innerhalb einer Woche absolviert werden oder auch zeitlich gestaffelt und in verschiedenen Bundesländern. Danach ist noch die Unternehmerprüfung zu absolvieren.
In vielen Fällen hat man mit der Meisterprüfung auch den Befähigungsnachweis erlangt, den man benötigt, um einen Gewerbeschein für ein reglementiertes Gewerbe zu bekommen.
In einigen Fällen müssen neben der Meisterprüfung noch andere Voraussetzungen wie Praxiszeiten oder die Absolvierung von Speziallehrgängen erfüllt werden, um den Befähigungsnachweis zu erhalten und einen Gewerbescheins lösen zu können.
MeisterInnen und WerkmeisterInnen haben viele Gemeinsamkeiten, es gibt aber auch einige Unterschiede.
MeisterIn ist keine Ausbildung, sondern der Nachweis einer Höherqualifizierung durch das Ablegen einer mehrteiligen Prüfung.
WerkmeisterIn hingegen ist eine schulische Ausbildung. Um WerkmeisterIn zu werden, muss man eine Werkmeisterschule besuchen. Werkmeisterschulen sind Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die es für verschiedene Fachrichtungen wie z.B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, etc. gibt. In vier Semestern (zwei Schuljahren) bereiten sich Fachkräfte, die bereits eine facheinschlägige Lehre absolviert haben, auf die Werkmeisterprüfung vor.
Der Werkmeisterbrief ist ein staatlich anerkanntes, europaweit gültiges Zeugnis. WerkmeisterIn ist – im Gegensatz zum/r MeisterIn – jedoch kein Titel, sondern bezeichnet den Ausbildungsweg. MeisterIn ist auch ein Titel, der geführt werden kann.
WerkmeisterInnen dürfen – so wie MeisterInnen - Lehrlinge ausbilden und sind deshalb – ebenfalls wie MeisterInnen - für mittlere und Großbetriebe besonders wertvolle MitarbeiterInnen, auch weil sie im Rahmen der Werkmeister-Ausbildung viel Führungswissen erwerben. Im Rahmen der Werkmeisterausbildung besteht auch die Möglichkeit, die Unternehmerprüfung zu absolvieren. Welchen Ausbildungsweg man besser findet, muss man also im Einzelfall entscheiden.
Meisterprüfungen bestehen aus fünf Modulen (siehe auch oben „Wie kann ich ein Meister werden?“).
Ablauf, Inhalt und Umfang der Meisterprüfung sind in der Meisterprüfungsordnung festgelegt, die es für jede Meisterprüfung gibt.
Um zu einer Meisterprüfung antreten zu können, muss man volljährig sein und sich zur Prüfung anmelden. Informationen zu den Prüfungsordnungen finden Sie hier: www.wko.at/wien/meister
Der Meisterbrief ist eine Schmuckurkunde, die noch von einigen Innungen ausgestellt wird aber rechtlich keine Bedeutung hat.
Die offizielle Urkunde ist das von der Meisterprüfungsstelle ausgestellte Meisterprüfungszeugnis, das MeisterInnen erhalten, wenn sie alle vorgeschriebenen Module der Meisterprüfung positiv absolviert haben.
Ein Meistertitel ist in vielen Berufen Voraussetzung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung.
Der Titel MeisterIn ist ein Zeichen einer hochqualifizierten Ausbildung. In vielen Betrieben kann ein Meistertitel neue Karrieremöglichkeiten eröffnen.
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen InhaberIn oder gewerberechtliche/r GeschäftsführerIn die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Wer den Befähigungsnachweis z.B. durch eine Meisterprüfung erbracht hat, kann in einem Betrieb gewerberechtliche/r GeschäftsführerIn sein.
Der Meistertitel kann auch in öffentliche Urkunden eingetragen werden.
Nein – ein/e MeisterIn ist kein Bachelor, d.h. mit der Meisterprüfung erwirbt man keinen Bachelor-Titel. Auch umgekehrt gilt: Mit einem Bachelor-Abschluss bekommt man keinen Meister-Titel. Es handelt sich um zwei verschiedene Qualifikationen, die aber im nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf demselben Niveau angesiedelt und daher gleichwertig sind.
Der NQR ist ein achtstufiges Raster, in dem die Niveaus von zertifizierten Bildungsabschlüssen beschrieben werden - vom grundlegenden Niveau 1 bis zum SpezialistInnenniveau 8. MeisterIn und Bachelor liegen im NQR beide auf Niveau 6.
Das heißt, dass die InhaberInnen dieser Qualifikationen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrem jeweiligen Fachbereich verfügen, dass sie einen hohen Handlungs- und Entscheidungsspielraum bei der Durchführung ihrer Aufgaben haben, dass sie komplexe Projekte leiten können, etc.
Die NQR-Zuordnung dient ausschließlich der Transparenz und Information. Bei internationalen Aufträgen lässt sich durch die NQR-Zuordnung das Niveau einer Qualifikation leichter und verständlicher kommunizieren, da die Beschreibungsmerkmale, auf denen die Zuordnung basiert (Kenntnisse, Fertigkeiten, Grad der Verantwortung und Selbstständigkeit), europaweit einheitlich verwendet werden.
LE ist die Abkürzung für Lehreinheiten.
1 LE = 50 Minuten Unterricht.
Ausnahme: Werkmeisterschule und akademische Lehrgänge: 1 LE = 45 Minuten Unterricht.