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- Aufgaben und Verantwortung der/s Laserschutzbeauftragten
- Laserprinzip und Anforderungen an Softlaser
- rechtliche Grundlagen der Lasersicherheit,
- Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren
- Klassifizierung und Evaluierung von Laseranwendungen
- Lasergefahrenbereich
- Schutzmaßnahmen (Laserschutzbrillen)
Die Verordnung Optische Strahlung (VOPST) fordert die Schulung und Ernennung einer fachkundigen Person bei Anwendung von Lasern der Klasse 3B.
Sie eignen sich Fachkenntnisse an und erlangen mit deren Nachweis die Voraussetzung für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte:r für den Low-Level-Laserbereich.
Low Level Laser bzw. „Softlaser“ sind Laser, die zur Biostimulation von Gewebe dienen. Dementsprechend wird die Softlasertherapie hauptsächlich bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und im gesamten Bereich des Mundes, der Zähne und des Kiefers sowie in der Dermatologie verwendet.
Sehr erfolgreich auch bei der Behandlung von chronischen bzw. schwer heilenden Wunden und zur Nachbehandlung nach operativen Eingriffen zur Verringerung der Infektionsgefahr. Weiters zur Schmerzlinderung bei Gelenksbeschwerden, zur Abschwellung und Entzündungshemmung im Bereich des Bewegungsapparates.
Softlaser haben eine relativ geringe Leistung im Verhältnis zu chirurgischen Lasern. Dennoch können durch Unachtsamkeit oder falsche Handhabung des Lasers schwere Augenverletzungen des Patienten bzw. der Bedienungspersonen verursacht werden.
Dementsprechend ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und die Beachtung der Schutzvorrichtungen unbedingt erforderlich.
- Ärzt:innen, die Laser der Laserklasse 3B (Softlaser) in der Medizin verwenden
- medizinisches Fachpersonal
- Sicherheitsfachkräfte
- technische Sicherheitsbeauftragte
Sie schließen den Kurs mit einer schriftlichen Prüfung zur/zum Laserschutzbeauftragten für den Low-Level-Laserbereich gemäß ONS 1100 ab.
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Letzte Änderung: 26.07.2023