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- Abfallrecht (Landes-, Bundesgesetze, Verordnungen)
- Normen
- Möglichkeiten der Vermeidung
- Verwertung und Entsorgung
- Aufzeichnungs-, Nachweis- und Meldepflichten
- Abfallwirtschaftskonzept
- Kommunikation
- theoretische und praktische Übungen in Kleingruppen mit schriftlicher Abschlussprüfung
Abfallwirtschaft braucht Expert:innen
Die Bedeutung der Abfallwirtschaft nimmt stetig zu. Dies betrifft nicht nur die Gesellschaft im Allgemeinen, sondern auch Unternehmen. In jedem Betrieb spielen Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung eine entscheidende Rolle. Mit der WIFI - Ausbildung zur/zum Abfallbeauftragten erwerben Sie die Schlüsselkompetenzen für diesen wichtigen Bereich.
Sie werden zur/zum Abfallbeauftragten gemäß § 11 AWG 2002 ausgebildet. Genauere Details (tagesaktuelle Fassung) zum genannten Paragraphen finden Sie unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Dieser Lehrgang entspricht den Anforderungen des Bundesministeriums für Umwelt. Sie erlernen die theoretischen Grundlagen und setzen diese praktisch um.
- Personen, die vom Unternehmen laut Abfallwirtschaftsgesetz für die Behörde als Abfallbeauftragte nominiert wurden.
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen für die Teilnahme.
Die Prüfung "Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten" ist im Kurspreis inkludiert.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Sie finden sich im Förderdschungel nicht mehr zurecht?
Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.Der einfache Weg zur Kursförderung
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Letzte Änderung: 28.09.2023 | i |