Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen
Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen

Sie haben einen Elektrotechnik-Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt, Werkmeisterschule, Universität oder Fachhochschule, und möchten eine Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen erlangen? Das dafür nötige Fachwissen eignen Sie sich in diesem Lehrgang an.

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Wochentag(e): DI MI DO

Kursdauer: 225 Lehreinheiten
Stundenplan

Kürschnergasse 2
1210 Wien

Kursnummer: 57275022

Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen

In diesem Lehrgang erarbeiten Sie sich das Know-how, das Sie für die Planung, Projektierung, Umsetzung, Inbetriebnahme und Wartung von Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen benötigen - gemäß den Bestimmungen der 41. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Elektrotechnik hinsichtlich der Errichtung von Alarmanlagen.

In diesem Lehrgang:

  • erlernen Sie die physikalischen Grundlagen, die Sie für Befestigungstechniken (Dübel- und Tragesysteme, Belastungen berechnen und abschätzen, Montage, etc.) benötigen;
  • lernen Sie, wie Sie Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen konzipieren – von der Planung und Auslegung bis zu Materialanforderungen und Geräteauswahl;
  • lernen Sie die Begriffe (wie z.B. Fühler, Sensor, Partikelsensor, Fensteröffner, Türkontakt, etc.) und Richtlinien - wie z.B. ÖVE-Richtlinien ÖVE R-2 und die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) kennen und verstehen;
  • erlernen Sie, wie Sie die Anlagen in Betrieb nehmen und konfigurieren (Alarmorganisation und Einsatztechnik), um z.B. Notrufnummern an der richtigen Stelle und eindeutig abzusetzen, Alarme abzustufen und wie Sie AnwenderInnen bei der Produktübergabe auf das Produkt einschulen;
  • erlernen Sie, welche Arten von Übertragungstechnik und Endgeräten es gibt: leitungsgebundene und funkgebundene Übertragungstechnik und die dazu passenden Endgeräte, wo Sie Funk einsetzen dürfen, welche Übertragungslängen möglich sind, wie die Stromversorgung für externe Geräte, erfolgt und abzusichern ist, etc.;
  • lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen der Elektrotechnik kennen (Elektrotechnikgesetz, Verordnungen Errichtungs- und Ausführungsvorschriften, TRVB, ÖVE-Richtlinien, Errichtungsnormen und Richtlinien, Einbinden der Behörden und öffentlichen Organe, wie Sie einen Feuerwehrzugang und wie Sie Genehmigungen einholen welche Kennzeichnungspflichten von Anlagen es gibt, etc.;
  • erarbeiten Sie sich Wissen zu Aufbau und Funktionsweise von Brandmeldeanlagen, lernen, wonach Sie Brandmelder (z.B. Partikel, Infrarot, Hitzemelder) auswählen, welche Montagerichtlinien Sie beachten müssen, wie Sie die Anzahl der Melder für die Abdeckung der gesamten Fläche bestimmen, sie auf Linien zusammenfassen, wo Sie die Brandmeldezentrale platzieren, was Sie bei der Zutrittsmöglichkeit für die Feuerwehr (z.B. Blinklicht, Schlüsselsafe, Plansafe) berücksichtigen müssen, etc.;
  • lernen Sie Zutrittskontrollanlagen errichten: Sie erarbeiten sich mechanisches Grundwissen und Fachbegriffe der Türschlosser, lernen, wonach Sie Schließanlagen auswählen, wie Sie das Ausmaß des Umbaus vorhandener Türen, Fenster etc. bestimmen, für Energieversorgung, nötige Verkabelung, Positionierung der Batterieladestationen etc. sorgen;
  • eigenen Sie sich Kenntnisse der Mechanik für die Montage der Anlagen an, z.B. zu Befestigungstechnik, für Verlegearbeiten, Bestimmung der Tragkraft von Mauern, Kabelkanälen etc.;
  • eignen Sie sich Wissen zu Videotechnik an: nach welchen Kriterien Sie Kamerasysteme auswählen, ihre Positionierung, Lichtstärke, zusätzliche Beleuchtung (wie z.B. Infrarot), Unterschiede in der Übertragungstechnik, Aufzeichnungen, welche Bewilligungen entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSVG) nötig sind, wie die Systeme zu kennzeichnen sind, welche Warnschilder Sie anbringen müssen, etc.;
  • führen Sie Praxistests durch: Sie bauen unterschiedliche Systeme auf, konfigurieren sie und nehmen sie in Betrieb;
  • erlernen Sie die Projektierung von Alarmanlagen: die Auswahl der Zentrale, die Positionierung und Sicherung der Zentrale, Zutrittsberechtigungen, Absetzen von Meldungen Einteilung des Gebäudes in Zonen, Auswahl der Melder (Bewegung, Glasbruch, Fenster- und Türkontakte, Erschütterungskontakte etc.);
  • eignen Sie sich versicherungstechnisches Fachwissen an: welche Versicherungen Sie als UnternehmerIn brauchen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung, Schadenersatzversicherung), wie Sie Kunden zu diesem Thema beraten und was der Versicherung zu melden ist.

Nach Absolvierung des Lehrgangs:

  •  haben Sie das nötige Wissen, um Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen zu planen, projektieren, installieren und in Betrieb zu nehmen;
  • können Sie diese Anlagen warten und überprüfen;
  • sind Sie vorbereitet auf die kommissionelle Prüfung zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen.

Dieser Lehrgang ist ideal für: 

  • AbsolventInnen einer Ausbildung im Fach Elektrotechnik (an einer Höheren Technischen Lehranstalt, Werkmeisterschule, Universität oder Fachhochschule);
  • Elektrotechnik-Facharbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in gehobener Tätigkeit.

Für diesen Lehrgang gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Ausbildung im Fach Elektrotechnik (an einer Höheren Technischen Lehranstalt, Werkmeisterschule, Universität oder Fachhochschule) ODER
  • Elektrotechnik-Facharbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in gehobener Tätigkeit.

Sie schließen den Lehrgang mit einer kommissionellen schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.
Bei der schriftlichen Prüfung planen und erstellen Sie drei Projekte (je eine Brandmelde-, Alarm-, bzw. Video- und Zutrittsanlage) inklusive Materialliste.
bei der mündlichen Prüfung präsentieren Sie ihre Projekte, begründen die Konstruktion und Auswahl der Materialien.

Eine Anmeldung zur Prüfung ist erforderlich und erfolgt im Kurs (Veranstaltungsnummer 57775).
Die Prüfungsgebühr beträgt EUR 150,-.
Um zur Prüfung antreten zu dürfen, müssen Sie eine Anwesenheit im Lehrgang von mindestens  75% nachweisen.

Der Lehrgang entspricht den gesetzlichen Bestimmungen der 41. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Elektrotechnik hinsichtlich der Errichtung von Alarmanlagen vom 28.1.2003.

Sollten Sie die Gewerbeberechtigung anstreben, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen im Bundesgesetzblatt (Elektrotechnik-Zugangsverordnung) - bei Einreichung des Gewerbes muss ein aktueller Strafregisterauszug vorgelegt werden.

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Folder "Elektrotechnik – Elektronik"

Letzte Änderung: 15.09.2022