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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind ab 2026 wieder möglich. Die Zugangsvoraussetzungen werden strenger und viele Details sind noch in Ausarbeitung. Arbeitnehmer:innen sollten die weitere Entwicklung genau beobachten, um geplante Weiterbildungen tatsächlich umsetzen zu können.
Gegenüber der bisherigen Rechtslage werden die Voraussetzungen für die Förderung (Weiterbildungsbeihilfe) spürbar verschärft. Die Anforderungen an die Weiterbildung steigen, etwa bei den notwendigen vorhergehenden Versicherungszeiten und den Wochenstunden bzw. ECTS-Punkten, die nachgewiesen werden müssen. Außerdem muss die schriftliche Vereinbarung künftig den Bildungsstand des Arbeitnehmers, die konkrete Bildungsmaßnahme und das angestrebte Bildungsziel enthalten. Der Fokus liegt stärker darauf, nachvollziehbar zu machen, wofür die Freistellung genutzt wird und welchen Qualifikationsgewinn sie bringen soll.
Ab 2026 ist ein direkter Übergang von der Elternkarenz in die neue Weiterbildungszeit nicht mehr möglich, da eine Beschäftigungsphase von mindestens 26 Wochen zwischen dem Ende der Elternkarenz und dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist.
Wie das neue Modell im Detail gehandhabt wird, bleibt in vielen Punkten noch abzuwarten. Es ist damit zu rechnen, dass Weiterbildungsförderungen eher zur Jahresmitte 2026 tatsächlich gewährt werden, das AMS informiert dazu (Stand Dezember 2025):
Derzeit ist noch keine Antragstellung möglich, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Das früheste Datum für eine Antragstellung wird schnellstmöglich bekannt gegeben.
Quelle: ams.at
Um unangenehme Überraschungen bei der Planung zu vermeiden, ist zu empfehlen, die aktuellen Informationen auf der Website des AMS laufend zu verfolgen. Nur so lässt sich rechtzeitig erkennen, ob und unter welchen Bedingungen die gewünschte Bildungsmaßnahme wie geplant stattfinden und gefördert werden kann.
Bildcredits: © lembergvector | stock.adobe.com (Header), © privat (Portrait F. Schrenk)