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Bildungskarenz/Weiterbildungszeit
Sie gehen einen wichtigen Schritt in Ihre berufliche Zukunft – wir unterstützen Sie dabei auf Ihrem Weg zur Weiterbildungs(teil)zeit.
Die Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) sind die Nachfolgemodelle zum Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld. Sie sind darauf ausgerichtet, die Existenzsicherung während Ihrer Weiterbildungszeit (Bildungskarenz) oder Weiterbildungsteilzeit (Bildungsteilzeit) zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise:
- Die Beantragung ist ab 08.06.2026 möglich. Frühester Beginn der Förderung ist ebenfalls der 08.06.2026.
Die Weiterbildungsbeihilfe (WBB) bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) ist eine Förderung des AMS ohne Rechtsanspruch. Auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann ein Antrag abgelehnt werden (z.B. bei ausgeschöpftem Budget). Bitte beachten Sie insbesondere die aktuellen Hinweise zur Antragstellung und zur Förderzusage. Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
Grundlogik der Förderung
Die Teilnahme basiert auf zwei getrennten Schritten:
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit)
- Beantragung und Bewilligung durch das AMS
Die Vereinbarung über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit wird erst nach positiver Entscheidung des AMS wirksam.
Ausführliche Anleitung zur Buchung einer WBB- oder WBT-konformen Weiterbildung
Diese Anleitung gliedert sich in drei Hauptphasen, um sicherzustellen, dass sowohl Ihre persönliche Situation als auch die gewählte Ausbildung den Förderkriterien entsprechen.
Phase I: Prüfung der persönlichen und dienstverhältnisbezogenen Kriterien
Um WBB oder WBT beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
-
Allgemeine persönliche Kriterien
- Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Sie dürfen in den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungsgeld (KBG) und Wochengeld (WG) in Anspruch genommen haben
- Sie dürfen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters nicht erfüllen oder eine Alterspension beziehen.
-
Kriterien des Dienstverhältnisses
- Mindestens 12 Monate vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- Schriftliche Vereinbarung über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
Sonderregelungen gelten u.a. für:
- Saisonbetriebe
- Personen mit abgeschlossenem Studium
-
Obligatorische Bildungsberatung (bei WBB / Bildungskarenz unter bestimmten Voraussetzungen)
Falls das Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt (Wert 2026: EUR 3.465,00), ist eine verpflichtende Bildungsberatung bei einem BerufsInfoZentrum des AMS erforderlich.
Phase II: Auswahl und Buchung der Weiterbildung
Die gewählte Weiterbildung muss den Anforderungen des AMS entsprechen:
- Arbeitsmarktrelevanz und überbetriebliche Verwertbarkeit
- Durchführung in: Präsenz oder Live-Online-Format
Nicht förderbar sind u.a.:
- reine eLearning-Kurse
- Hobby- oder Freizeitkurse
- innerbetriebliche Schulungen
Mindestanforderungen (Auszug)
Weiterbildungskarenz / Weiterbildungszeit (WBB)
- Mindestdauer: 2 Monate
- Mindestumfang: 20 Wochenstunden
- Reduktion auf 16 Stunden bei Betreuungspflichten möglich
Weiterbildungsteilzeit (WBT)
- Mindestdauer: 4 Monate
- Mindestumfang: 10 Wochenstunden
- Reduktion auf 8 Stunden bei Betreuungspflichten möglich
Phase III: Antragstellung beim AMS
- Antragstellung beim AMS vor Beginn der Weiterbildung
- Einreichung u.a. von: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Kursanmeldung, Bildungsplan (falls erforderlich)
Wir sind überzeugt, dass Sie mit der Wahl Ihrer überbetrieblich verwertbaren Ausbildung eine hervorragende Entscheidung getroffen haben und freuen uns darauf, Sie bald im WIFI Wien begrüßen zu dürfen, um gemeinsam Ihr im Bildungsplan festgehaltenes Ziel zu erreichen!
Stand Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.