Brandschutzordnung

Brandschutzordnung


wko campus wien
1180 Wien, Währinger Gürtel 97

Einleitung

  1. Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall selbst.
  2. Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten, wobei das Nichtbefolgen dieser Forderungen unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Zuständigkeit für die Brandsicherheit

  1. Für die Brandsicherheit des WIFI Wien ist der leitende Brandschutzbeauftragte Ernst Einfalt, erreichbar unter der DW 5135, zuständig.
  2. Alle Personen im Gebäude haben die den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen unverzüglich zu befolgen.
  3. Diese Brandschutzordnung ist allen Teilnehmern (vom ersten Trainer), Trainern, Mitarbeitern und sonstigen im Haus Beschäftigten am ersten Tag und mindestens einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen.
  4. Alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiete der Brandsicherheit sind dem Brandschutzbeauftragten unverzüglich zu melden.
  5. Die Brandschutzeinrichtungen des WIFI Wien werden nach den Vorschriften durch die Brandschutzbeauftragten gemeinsam mit den befugten Fachfirmen überprüft.
  6. Die Brandschutz-Eigenkontrolle erfolgt durch die Brandschutzbeauftragten.

Allgemeine Brandschutzbestimmungen

  1. Das Rauchen ist in den öffentlichen Bereichen, Lehrsälen und Werkstätten laut Tabakgesetz (BGBL Nr. 431/1995) nicht gestattet!
  2. In nachstehend angeführten Räumen des WIFI Wien sind der Umgang mit offenem Feuer und Licht, das Rauchen und sonstige Feuerarbeiten verboten:
    • alle technischen Betriebsräume (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär)
    • alle Lagerräume
    • Notstromraum
    • Akkuraum
  3. Die unter 2. angeführten Räume dürfen als Lagerräume nur dann verwendet werden, wenn die gelagerten Materialien keine Behinderung oder Gefahr für die vorhandenen Anlagen darstellen. Lagerräume sind als solche gekennzeichnet und dürfen nur für die vorgesehenen Materialien verwendet werden.
  4. Das Einhalten von Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des WIFI Wien ist eine grundlegende Forderung für den Brandschutz.
  5. Das Verhalten im Brandfall ist in allen Stockwerken mit Angaben über die Rufnummer der Benachrichtigung und des nächsten Feuermelders zum Aushang gebracht. Alle Telefone sind mit der „Brandmeldenummer“ DW 5150 oder DW 5151 gekennzeichnet.
  6. Brennbare Abfälle, wie Papierabfälle, Hobelscharten, Sägespäne, Holzstaub, etc. sind spätestens nach Unterrichts- bzw. Arbeitsschluss aus den Arbeitsräumen zu entfernen und sicher zu lagern. Öl- und lackgetränkte Putzlappen, Leichtmetallspäne, sonstige zu Selbstzündung neigende Abfallstoffe, Zigarettenreste etc. sind in unbrennbaren Sammelbehältern zu verwahren, deren Deckel geschlossen zu halten sind. Sämtliche Chemikalien und leicht brennbare Stoffe, welche im Haus anfallen, sind in speziellen Behältern zu sammeln.
  7. Antriebe, wie Elektromotoren, Vorgelege, etc. sind stets von Lagerungen jeder Art freizuhalten.
  8. Fluchtwege und alle anderen Verkehrswege sind in ihrer vollen Breite von Lagerungen aller Art freizuhalten.
  9. Die für die einzelnen Lagerräume zugelassenen Lagermengen dürfen nicht überschritten werden.
  10. Aus den Lagern darf in die Unterrichts-, Arbeits- bzw. Werkstättenräume nur der Tagesbedarf an brennbaren Gegenständen und Materialien genommen werden.
  11. Verpackungsmaterial darf nicht in Arbeits- und Unterrichtsräumen gelagert werden.
  12. Zusätzliche Geräte, speziell Heiz-, Koch- und Kühlgeräte dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt bzw. installiert werden.
  13. Brennbare Gegenstände und Materialien dürfen nicht in der Nähe von Feuerstellen und in Garagenräumen gelagert werden.
  14. Im Bereich des WIFI Wien dürfen Fahrzeuge nur auf den beschrifteten Parkplätzen und der APCOA- Garage abgestellt werden. Es ist verboten, Verkehrs- und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten zu verstellen oder zu behindern.
  15. Brandschutztüren und Brandschutzklappen sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.
  16. Die Selbstschließvorrichtungen von Türen dürfen nicht blockiert werden oder außer Funktion gesetzt werden.
  17. Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht willkürlich außer Funktion gesetzt werden.
  18. Löscheinrichtungen und Löschgeräte sowie Löschwasserentnahmestellen dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen, noch missbräuchlich verwendet werden.
  19.  Die im WIFI Wien angebrachten Hinweistafeln für den Brandschutz, Kennzeichnung der Fluchtwege und Anschläge für das Verhalten im Brandfall, dürfen nicht der Sicht entzogen und nicht entfernt werden. Beschädigungen an solchen Hinweistafeln und Anschlägen sind sofort dem Brandschutzbeauftragten zu melden.
  20. Errichtungen, Änderungen und Reparaturen aller Art, z.B. an Installationen, elektrischen Anlagen, EDV Verkabelungen etc. des WIFI Wien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung durch die Technische Betriebsleitung durchgeführt werden.
  21. Die Durchführung brandgefährlicher Arbeiten ist nur mit schriftlicher Genehmigung des leitenden Brandschutzbeauftragten gestattet. Insbesondere gilt dies für Schweißarbeiten, Arbeiten mit Funkenbildung, etc. in den Lagerräumen und in Räumen mit Brand- und Explosionsgefahr, ausgenommen davon sind die dafür vorgesehenen und entsprechend eingerichteten Werkstätten. Weiters ist dafür zu sorgen, dass die brandmeldetechnischen Einrichtungen (Brandmelder oder DKM) z.B. vor Staub oder anderen mechanischen Einwirkungen zu schützen sind.
  22. Maschinen, Werkzeuge und sonstige Arbeitsvorrichtungen dürfen nicht bestimmungswidrig verwendet werden und sind ordnungsgemäß zu bedienen.
  23. Das Schmieren von maschinellen Vorrichtungen hat nach dem Schmierplan zu erfolgen.
  24. Änderungen an Türschlössern sind verboten!
  25. Nach Beendigung der Arbeit und des Unterrichtes dürfen die Arbeitsplätze nicht in Unordnung zurückgelassen werden. Alle erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Brandsicherheit müssen vor dem Verlassen der Arbeitsplätze getroffen sein (z.B. Abschalten maschineller Arbeitsgeräte, Verschließen von Gefäßen, gesicherte Verwahrung von Druckgasflaschen, Beseitigung brennbarer Abfälle und dergleichen mehr).
  26. Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hiezu befugte Personen vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installationen ist verboten, insbesondere das Überbrücken durchgebrannter Schmelzsicherungen.
  27. Feuerstätten werden aufgrund der Fernwärmeversorgung nicht benötigt und sind daher ausnahmslos verboten.

Allgemeines Verhalten im Brandfall

  1. Ruhe und Besonnenheit bewahren!
  2. Bei Hilfsmaßnahmen in der Regel die Reihenfolge einhalten:
    • Alarmieren
    • Retten
    • Löschen
  3. Brandmeldestelle ist die Portierloge (01/476 77 DW 5150 oder DW 5151) oder Alarmauslösung über Druckknopfmelder:
    • W O brennt es
    • W A S brennt
    • Gibt es V E R L E T Z T E
  4. Gefährdeten Personen Hilfe leisten und behinderte Personen in Sicherheit bringen!
  5. Mit den vorhandenen Mitteln die Brandbekämpfung aufnehmen.
  6. Fenster und Türen bei erfolglosem Löschversuch schließen.
  7. Keine Aufzüge benützen !
  8. Lüftungs- und Klimaanlagen abstellen.
  9. Personen, die nicht mehr ins Freie gelangen können, haben sich in günstig gelegene, gut zu belüftende und möglichst feuersichere Räume zu begeben, die Türen hinter sich zu schließen, die Fenster nach Möglichkeit zu öffnen und sich den Feuerlöschkräften durch Zurufe bemerkbar zu machen.
  10. Keine Fahrzeuge benützen und auch nicht aus der Garage holen!

Verhalten der Kursteilnehmer:innen und Trainer:innen im Brandfall

  1. Die Entdeckung eines Brandes durch Kursteilnehmer ist unverzüglich einem Trainer, einem Angestellten des WIFI Wien oder dem Portier (01/476 77 DW 5150 oder DW 5151) zu melden. Die Alarmierung kann natürlich auch durch Betätigung eines Druckknopfmelders erfolgen.
  2. Der Feueralarm ist durch ein mehrere Minuten dauerndes Zweitonsignal ausgelöst, oder durch eine Durchsage über die Sprechanlage.
  3. Bei Ertönen dieses Signals ist das Gebäude sofort entsprechend der angebrachten Fluchtpfeile zügig zu verlassen. Als Fluchtwege können / sollen auch die Übergänge zu den anderen Bauteilen / Brandabschnitten genutzt werden. Eventuell Notausgänge benützen. Nehmen Sie hilfsbedürftige Personen mit (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Verletzte)- Flucht auf gleicher Stockwerksebene in den angrenzenden Bauteil.
    • Persönliche Sachen dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie sich im selben Raumbefinden.
    • In Werkstätten sind Versuchsaufbauten und Maschinen abzuschalten.
    • Umkleiden ist zu unterlassen.
    • Die Türen sind nach dem Verlassen des Raumes zu schließen, jedoch nicht zu versperren.
    • Bei Feueralarm während einer Pause sind die Gebäude ohne Rückkehr in Räume sofort zu verlassen. Die Kursmappe nimmt ein Kursteilnehmer mit, der sich im Kursraum aufhält.
    • Keine Aufzüge benützen!
    • Keine Fahrzeuge benützen!
  4. Nach dem Verlassen der Gebäude versammeln sich alle Kursteilnehmer an dem zu Kursbeginn bei der Verlautbarung der Brandschutzordnung vereinbarten Ort. Die Vortragenden oder deren Stellvertreter stellen mit den Kursmappen die Vollzähligkeit fest.
    • Zugeordnete Sammelstellen: Währinger Gürtel; Gentzgasse; Semperstraße; Michaelerstraße
    • Vorsicht beim Überqueren der Fahrbahnen!
  5. Den Anordnungen von Polizei und Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Alle Kursteilnehmer bleiben solange an den vereinbarten Sammelplätzen, bis von den Einsatzkräften bzw. Brandschutzbeauftragten weitere Anordnungen getroffen werden.

Verhalten während des Brandes

  1. Die Zufahrten sind zu öffnen und die Löschkräfte einzuweisen.
  2. Keine unüberlegten Rettungsversuche in Panikstimmung, insbesondere ist das Springen aus Fenstern von Stockwerken zu unterlassen !!
  3. Bei der Brandbekämpfung ist folgendes zu beachten:
    • Löschstrahl nicht in Rauch und Flammen, sondern direkt auf die brennenden Gegenstände richten.
    • Leicht brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes entfernen oder durch Kühlen mit Wasser vor Entzündung schützen.
    • Bei Flugfeuer und Funkenflug sämtliche Öffnungen, insbesondere Türen und Fenster der gefährdeten Objekte, vor allem zu höher gelegenen Bereichen schließen.
    • Für die Tätigkeit der Einsatzkräfte Platz machen und deren Anordnungen Folge leisten.

Verhalten nach dem Brand

  1. Die vom Brand betroffenen Räume nicht betreten und nur nach Weisung des Leiters der Löschkräfte oder des Brandschutzbeauftragten aufräumen.
  2. Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen, dem Brandschutzbeauftragten oder der Technischen Betriebsleitung melden.
  3. Benützte Handfeuerlöscher dem Brandschutzbeauftragten melden.
  4. Das Einschalten von elektrischem Strom, von Gas etc. und die Wiederinbetriebnahme von Maschinen und Apparaten darf erst auf Weisung der zuständigen Organe vorgenommen werden.

Brandschutzpläne

  1. Die Brandschutzpläne liegen in den Portierlogen auf und sind im Brandfall dem Einsatzleiter der Löschkräfte auszuhändigen.