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Wenn Bildung auf KI trifft: Neue Aufgaben und Berufsbilder im Lernbereich

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur, wie wir lernen, sondern auch, wer im Bildungsbereich welche Aufgaben übernimmt. Wo früher Trainerinnen und Trainer, Personalentwickler:innen oder E-Learning-Verantwortliche vor allem Inhalte konzipierten und Lernprozesse begleiteten, kommen heute neue Tätigkeitsfelder hinzu – oft, ohne dass es dafür bereits etablierte Berufsbezeichnungen gibt.

Kommunikation mit KI-Systemen als neue Schlüsselkompetenz

Eine der unmittelbarsten Veränderungen betrifft die Art, wie mit KI-Systemen kommuniziert wird. Wer Text-, Bild- oder Präsentationsgeneratoren sinnvoll einsetzen will, braucht Fähigkeiten im sogenannten Prompting – der präzisen Formulierung von Anweisungen an ein KI-System. Diese Kompetenz wird zunehmend Teil des Aufgabenprofils von Bildungsverantwortlichen, unabhängig davon, ob sie offiziell dafür ausgebildet wurden.

Wie entwickelt sich Didaktik und Instructional Design?

KI mischt die Spielregeln der Didaktik neu. Wer Lerninhalte gestaltet, jongliert heute mit einer neuen Frage: Wo darf die KI den ersten Entwurf liefern – bei Recherche, Übungsaufgaben oder Visualisierungen – und wo bleibt der Mensch unverzichtbar? Auch Chatbots als digitale Lernbegleiter sorgen für Diskussionsstoff: Wie viel Freiraum bekommen Lernende, wie viel Mitspracherecht die KI – und wer behält am Ende den Hut auf, wenn es um fachliche und ethische Qualität geht? Wie gehen wir bei der Lernerfolgskontrolle mit KI-Agenten um, die Prüfungsaufgaben selbständig lösen können?

Der rechtliche Rahmen ist gesteckt und wird konkretisiert

Mit der EU-KI-Verordnung sind rechtliche Fragestellungen längst kein Randthema mehr. Seit Februar 2025 gilt für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, eine Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz. Damit entstehen neue Aufgaben rund um Urheberrechte an KI-generierten Inhalten, Kennzeichnungspflichten, Haftungsfragen und den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Bildungsabteilungen müssen zunehmend klären, wer für die rechtliche Absicherung KI-gestützter Lernangebote verantwortlich ist – eine Aufgabe, die bislang selten klar zugeordnet war. Erste Gerichtsurteile zum Einsatz von KI erhöhen da den Druck. Verbindliche Richtlinien für Mitarbeitende in Organisationen sind unverzichtbar.

Strategie, Prozesse und neue Rollen

Viele Organisationen stehen außerdem vor der meist noch nicht gelösten Aufgabe, eine eigene KI-Strategie für den Bildungsbereich zu entwickeln. Dafür muss auch geklärt werden, welchen Zweck KI eigentlich in der Organisation erfüllen soll. Ebenso muss geklärt werden, welche neuen Rollen und Prozesse notwendig sind und welche Stakeholder eingebunden werden müssen. Daraus entstehen Tätigkeitsprofile, die Fachwissen aus Didaktik, Technologie und Recht miteinander verbinden. Bezeichnungen wie KI-Koordinator:in, KI-Verantwortliche oder KI-Manager:in im Bildungsbereich tauchen vermehrt auf, auch wenn der genaue Aufgabenzuschnitt je nach Organisation variiert.

Fazit

Es ist klar, dass KI im Bildungsbereich nicht einfach nur bestehende Rollen ersetzt, sondern neue Aufgabenfelder an der Schnittstelle von Didaktik, Technologie und Recht schafft. Wer sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzt, ist besser darauf vorbereitet, die anstehenden Veränderungen aktiv mitzugestalten, statt nur auf sie zu reagieren.


Trainerin Sünne Eichler (LEARNTEC) (c) Messe Karlsruhe/Jürgen Rösner

Sünne Eichler ist Institutsleitung des Steinbeis-Institute for Digital Learning & Leadership. Sie konzipiert Lehrgänge zu aktuellen Themen aus dem Bildungsbereich. Dabei steht die Auswahl der kompetenten Referierenden genauso im Fokus wie Aktualität der Inhalte und hohe Transferwirksamkeit bei den Teilnehmenden.

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