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Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4
Werden Sie Experte/Expertin mit Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4. Erlangen Sie umfassende Kompetenz für Sicherheit.
Holen Sie sich Informationen zu Förderstellen und Steuer-Tipps.
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ORT WIFI Wien
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ZEIT 44 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Teilnahme In Präsenz vor Ort
Für Lernplattform: Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 43278014
930,00 EUR Kursnummer: 43278014
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ORT WIFI Wien
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ZEIT 44 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Teilnahme In Präsenz vor Ort
Für Lernplattform: Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 43278024
930,00 EUR Kursnummer: 43278024
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ORT
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ZEIT 2 Lehreinheiten
Stundenplan
Abendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 43279024
KOSTENLOS Kursnummer: 43279024
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ORT
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ZEIT 2 Lehreinheiten
Stundenplan
Abendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 43279034
KOSTENLOS Kursnummer: 43279034
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ORT WIFI Wien
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ZEIT 48 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Teilnahme In Präsenz vor Ort
Für Lernplattform: Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 43278023
Durchführungsgarantie
860,00 EUR Kursnummer: 43278023

Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4

Inhalt

Pyrotechnik fasziniert und macht Spaß - sicher ist sie aber nur, wenn man weiß, was man tut, wo potenzielle Gefahren liegen und wie man sie vermeidet.



In unseren Ausbildungen erarbeiten Sie sich das theoretische Wissen, das Sie benötigen, um sicher mit Feuerwerkskörpern zu arbeiten und Sie üben deren praktischen Einsatz. Die Ausbildung zur/m Pyrotechniker:in ist modular aufgebaut.

Wir bieten im Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 (43278), der alles an Theorie und Praxis umfasst, was Sie benötigen, um zur/m Profi-Pyrotechniker:in zu werden und zur Prüfung für das Niveau F4 anzutreten.

Nach bestandener F4-Prüfung können Sie bei der Behörde um den Pyrotechnik-Ausweis – umgangssprachlich auch oft Pyrotechnikschein oder Pyroschein genannt – ansuchen.

Mit dieser Ausbildung können Sie auch Großfeuerwerke planen und schießen und den individuellen Befähigungsnachweis zum Handel mit pyrotechnischen Gegenständen erlangen.

Ausbildungsinhalte der Kategorie F4 sind:

  • Organisatorisches
  • Fachkunde
  • Rechtskunde
  • sicherheitstechnische Maßnahmen für Großfeuerwerke
  • Fachtechnik
  • abschließende Prüfung
Video
Ziele

Das können Sie als Pyrotechniker:in

Als Pyrotechniker:in – umgangssprachlich oft auch als Feuerwerker.in bezeichnet – sind Sie für die Planung und Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Spezialeffekten, z.B. bei Events, Silvesterfeiern oder bei Film- und Fernsehproduktionen ausgebildet.

Sie beraten ihre Auftraggeber:innen, führen Ortsbesichtigungen durch, legen Sicherheitszonen fest und kümmern sich um die Absperrung der Abschussstelle, die Beschaffung und den sicheren An- und Abtransport der erforderlichen Materialien.

Sie legen die Abbrennfolge der Feuerwerkskörper fest, installieren die erforderlichen Abschuss- und Zündvorrichtungen und zünden die Feuerwerkskörper sowie pyrotechnisch gesteuerte Explosions- oder Schießerei-Effekte.

Als Pyrotechniker:in wissen Sie über explosive Stoffe und Löschtechniken Bescheid, sind mit dem geltenden Pyrotechnikgesetz und den Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen vertraut.

Ideal für

Absolvent:innen der Ausbildung zum/zur Pyrotechniker:in der Kategorie F3.

Voraussetzungen

  • vollendetes 18. Lebensjahr (bitte Ausweis mitbringen)
  • Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz

    Die Verlässlichkeitsbescheinigung darf bei Kursbeginn nicht älter als 6 Monate sein.

    Beantragen Sie diese Bescheinigung rechtzeitig, mind. 4 Wochen Bearbeitungsdauer, bei der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Polizeiabteilung.
    (z.B. für Wien: Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9, Hr. Amtsdirektor Christoph Mayrhuber, Tel. 01 313 10-79450, christoph.mayrhuber@polizei.gv.at)

    Bitte übersenden Sie uns Ihre Bescheinigung per E-Mail an technik-vam@wifiwien.at und bringen Sie das Original auch zur Ausbildung mit.

    Bei Nicht-Zustandekommen des Kurses, z.B. zu wenige Anmeldungen, können wir die Kosten für die Verlässlichkeitsbescheinigung nicht refundieren.
  • F3 Zeugnis
  • Teilnahmebestätigung der Kurse 43276x und 43277x des WIFI Wien
    ODER
  • Bestätigungen über 15 behördlich genehmigte Feuerwerksübungen
  • körperliche & geistige Gesundheit
Abschluss

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Test und einem Fachgespräch.

Nach bestandener F4-Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie bei der Behörde um den Pyrotechnik-Ausweis ansuchen können.

Hinweis/FAQ

Bei Buchung des Komplettlehrgangs (F3 & F4) 43274x sparen Sie deutlich gegenüber der Einzelbuchung!

Für die praktischen Übungen ersuchen wir Sie, folgende Ausrüstung mitzubringen:

  • Helm
  • Gehörschutz (wenn möglich, Kapselgehörschutz)
  • Arbeitshandschuhe
  • aufgeladene Stirnlampe
  • Multifunktionswerkzeug, Teppichmesser
  • festes Schuhwerk
  • der Witterung angemessene, schwer brennbare Kleidung

Die praktischen Übungen finden auf folgendem Abschussplatz statt:
BAUAkademie Wien
Laxenburgerstraße 28
2353 Guntramsdorf

WICHTIG: Zulassung zur Prüfung F4 nur bei 100% Anwesenheit über die gesamte Lehrgangsdauer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Förderungen

Unser WIFI-Service für Sie:

  1. Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
  2. Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
  3. Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
  4. Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren

Letzte Änderung: 13.08.2024