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Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten für Laser (Light)-Shows (gemäß ONS 1100)
Sie erlernen die notwendigen Fachkenntnisse, um als Laserschutzbeauftragte:r für Laser (Light)-Shows zu arbeiten.
Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten für Laser (Light)-Shows (gemäß ONS 1100)
Inhalt
Sie erlernen, wie man Laserquellen klassifiziert, die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhält und Gefährdungsbeurteilungen durchführt.
Für die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Lasern arbeiten, sowie die regelmäßige Überprüfung der Lasereinrichtungen erhalten Sie praxisnahe Leitfäden.
Kernkompetenzen für sicheres Arbeiten mit Lasershow-Lasern
Laserschutzbeauftragte haben umfassende Kenntnis über die Risiken und Gefahren von Laserstrahlung, den Umgang mit Lasern, und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.Sie erlernen, wie man Laserquellen klassifiziert, die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhält und Gefährdungsbeurteilungen durchführt.
Für die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Lasern arbeiten, sowie die regelmäßige Überprüfung der Lasereinrichtungen erhalten Sie praxisnahe Leitfäden.
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Physikalische Grundlagen zur optischen Strahlung
- Wirkungen und Anwendungen der Laserstrahlung
- Laserklassen gem. EN 60825-1
- Gerätekunde und Gerätesicherheit, geeignete Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde nach der VOPST
- Durchführungsempfehlungen gem. ÖNORM S 1105
- Forderungen der österreichischen Veranstaltungsgesetze
Ziele
Sie eignen sich Fachkenntnisse an und erlangen mit deren Nachweis die Voraussetzung für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte:r für Laser (Light)-Shows.
Nach der Ausbildung zur/zum Laserschutzbeauftragen sind Sie vertraut mit:
Ihr Weg zur geprüften Fachkraft im Laserschutz für Lasershows
Die Verordnung Optische Strahlung (VOPST) fordert die Schulung und Ernennung einer fachkundigen Person bei Anwendung von Lasern in der Veranstaltungstechnik.Sie eignen sich Fachkenntnisse an und erlangen mit deren Nachweis die Voraussetzung für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte:r für Laser (Light)-Shows.
Nach der Ausbildung zur/zum Laserschutzbeauftragen sind Sie vertraut mit:
- dem Schutz der menschlichen Gesundheit
- der notwendigen Sicherheit am Arbeitsplatz
- dem Schutz von Geräten und Materialien
- der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Ideal für
Wer profitiert von der Ausbildung im Lasershow-Laserschutz:
- Veranstalter:innen
- Betreiber:innen von Laser (Light)-Shows
- Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche (z.B. Laser-Shows)
- Laserindustrie und -herstellung
- Forschungseinrichtungen und Universitäten mit laserbasierten Experimenten
Abschluss
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Sie schließen den Kurs mit einer schriftlichen Prüfung zur/zum Laserschutzbeauftragten für technische Anwendungen gemäß ONS 1100 ab und erhalten ein Zeugnis.
Hinweis/FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In Österreich unterliegt der Laserschutz bei Lasershows einem Zusammenspiel aus europäisch harmonisierten Normen, nationalen Gesetzen für Arbeitssicherheit und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften.
Hier sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und Normen:
Hier sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und Normen:
- ÖNORM EN 60825-1 (Sicherheit von Lasereinrichtungen): Dies ist die zentrale Norm zur Klassifizierung von Lasern (Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4) und den damit verbundenen Sicherheitsanforderungen.
- ÖNORM S 1100 (bzw. S 1105): Diese Normen spezifizieren die Anforderungen an Laserschutzbeauftragte und den sicheren Einsatz von Lasern bei Shows, im Kino oder in Diskotheken.
- Verordnung Optische Strahlung (VOPST): Diese Verordnung des Arbeitsinspektorats regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (einschließlich Laser) am Arbeitsplatz.
- Veranstaltungsgesetze der Bundesländer: Temporär installierte Lasershows (z.B. Open-Air-Konzerte) unterliegen den Veranstaltungsgesetzen und den zugehörigen Sicherheitsverordnungen der jeweiligen Bundesländer.
- Gewerbeordnung (GewO): Fix installierte Laseranlagen in Diskotheken oder Veranstaltungsorten müssen den gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Behördliche Meldung: Veranstaltungen mit Lasern müssen je nach Veranstaltungsort und Laserklasse bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.
In der Regel müssen Sie keine speziellen, zertifizierten Vorkenntnisse im Laserschutz mitbringen, um an einer Grundausbildung zur/m Laserschutzbeauftragten (LSB) in Österreich teilzunehmen.
Der Kurs im WIFI Wien ist als Einstieg konzipiert und vermittelt die notwendigen Grundlagen.
Der Kurs im WIFI Wien ist als Einstieg konzipiert und vermittelt die notwendigen Grundlagen.
In Österreich müssen die Kenntnisse im Laserschutz für bestellte Laserschutzbeauftragte (LSB) in der Regel alle 5 Jahre durch eine Aktualisierung der Ausbildung aufgefrischt werden.
Förderungen
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Letzte Änderung: 13.02.2026 | i |