§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung bis 3,5t
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§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung bis 3,5t

Inhalt

Allgemeine rechtliche Bestimmungen – elektronische Begutachtungsverwaltung – Aufbau und Systematik des Mängelkatalogs und dessen Anwendung in der Praxis.
Die konkreten Inhalte richten sich immer nach der aktuellen Gesetzeslage und dienen zur Auffrischung und Ergänzung rechtlicher und technischer Änderungen.

Ideal für

Meister:innen und Facharbeiter:innen aus Kfz-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen.
Voraussetzungen für § 57-Berechtigung: Kfz-Meister:in oder Kfz-Gesell:in mit mind. 2 Jahren Arbeitspraxis in einer Werkstatt mit § 57-Berechtigung.

Voraussetzungen
Voraussetzung: gültiger § 57a (KFG)-Bildungspass gemäß § 3 Abs. 3, 4 u. § 11 Abs. 2 der Prüf- und Begutachtungsverordnung. Sollte Ihr Bildungspass voll sein, bringen Sie zum Kurs bitte ein neues Passfoto mit!
Förderungen

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  1. Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
  2. Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
  3. Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
  4. Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
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Letzte Änderung: 27.08.2025 | i |