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Management und Führung

Wenn Abfallrecht zur Führungsaufgabe wird

Der oder die Abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in erfüllt eine zentrale Schlüsselfunktion in einer Firma. Sie oder er schafft rechtliche Klarheit, organisatorische Sicherheit und schützt das Unternehmen vor Haftungsrisiken.

Wer im Unternehmen mit gefährlichen Abfällen zu tun hat, trägt Verantwortung, die weit über den eigenen Aufgabenbereich hinausgeht. Die Funktion des oder der Abfallrechtlichen Geschäftsführer:in ist dabei keine Formalität, sondern spielt eine zentrale Rolle. Diese Person ist offiziell für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Sammlung und Behandlung gefährlicher Abfälle (ausgenommen Asbestzement) und für die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorgaben verantwortlich.

Was heißt das konkret? Abfälle müssen korrekt erfasst, gelagert, transportiert und den richtigen Entsorgungswegen zugeführt werden. Ebenso wichtig sind Dokumentations- und Meldepflichten betreffend die lückenlose Aufzeichnung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib gefährlicher Abfälle bis zur Administration von Begleitscheinen. Wer diese Rolle übernimmt, schafft Sicherheit: für die Kolleg:innen, für sich selbst und für das Unternehmen, das so vor Verwaltungsstrafen, Bußgeldern oder zusätzlichen betrieblichen Auflagen geschützt wird.

Einheitliche Regeln für alle: Rechtssicherheit ohne Ausnahmen

Die rechtlichen Grundlagen sind dabei klar: Maßgeblich sind die europäische Abfallgesetzgebung (soweit sie in Österreich anwendbar ist) sowie die österreichischen Gesetze, Normen und Regelwerke. Um diese Funktion verantwortungsvoll auszuüben, braucht es neben Fachwissen auch persönliche Voraussetzungen. Abfallrechtliche Geschäftsführer:innen müssen die Kriterien eines bzw. einer verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG erfüllen, über die erforderlichen Kenntnisse nach § 25a AWG verfügen und im Betrieb tatsächlich handlungsfähig sein.

Typische Praxisfallen mit Know-how vermeiden

In der Praxis zeigt sich eine Herausforderung immer wieder: Abfälle werden als „nicht gefährlich“ deklariert, um Kosten zu sparen. Dem lässt sich nur mit fachlichen Kenntnissen und einem geschärften Bewusstsein im Unternehmen begegnen. Der WIFI-Kurs zur Abfallrechtlichen Geschäftsführung vermittelt genau dieses Zusammenspiel aus rechtlicher Sicherheit
und Praxisnähe und ist für alle geeignet, die Verantwortung tragen und ihr professionell gerecht werden wollen.

Simon Micheler © Privat
Dr. Peter Hodecek, MBA ist seit mehr als 30 Jahren in der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. Seit 2004 vertritt er zusätzlich die Interessen der europäischen Abfallwirtschaft in Brüssel und wurde 2025 zum Vizepräsidenten von Recycling Europe gewählt. Er unterrichtet an der Montanuniversität in Leoben sowie an der Hochschule Campus Wien und ist seit vielen Jahren als selbstständiger Vortragender und Experte in facheinschlägigen Ausbildungskursen tätig.

Bildcredits: © Yulia Furman | stock.adobe.com (Header), © Radim Stuchlik (Portrait P. Hodecek)

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