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Der oder die Abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in erfüllt eine zentrale Schlüsselfunktion in einer Firma. Sie oder er schafft rechtliche Klarheit, organisatorische Sicherheit und schützt das Unternehmen vor Haftungsrisiken.
Was heißt das konkret? Abfälle müssen korrekt erfasst, gelagert, transportiert und den richtigen Entsorgungswegen zugeführt werden. Ebenso wichtig sind Dokumentations- und Meldepflichten betreffend die lückenlose Aufzeichnung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib gefährlicher Abfälle bis zur Administration von Begleitscheinen. Wer diese Rolle übernimmt, schafft Sicherheit: für die Kolleg:innen, für sich selbst und für das Unternehmen, das so vor Verwaltungsstrafen, Bußgeldern oder zusätzlichen betrieblichen Auflagen geschützt wird.
Einheitliche Regeln für alle: Rechtssicherheit ohne Ausnahmen
Die rechtlichen Grundlagen sind dabei klar: Maßgeblich sind die europäische Abfallgesetzgebung (soweit sie in Österreich anwendbar ist) sowie die österreichischen Gesetze, Normen und Regelwerke. Um diese Funktion verantwortungsvoll auszuüben, braucht es neben Fachwissen auch persönliche Voraussetzungen. Abfallrechtliche Geschäftsführer:innen müssen die Kriterien eines bzw. einer verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG erfüllen, über die erforderlichen Kenntnisse nach § 25a AWG verfügen und im Betrieb tatsächlich handlungsfähig sein.Typische Praxisfallen mit Know-how vermeiden
In der Praxis zeigt sich eine Herausforderung immer wieder: Abfälle werden als „nicht gefährlich“ deklariert, um Kosten zu sparen. Dem lässt sich nur mit fachlichen Kenntnissen und einem geschärften Bewusstsein im Unternehmen begegnen. Der WIFI-Kurs zur Abfallrechtlichen Geschäftsführung vermittelt genau dieses Zusammenspiel aus rechtlicher Sicherheitund Praxisnähe und ist für alle geeignet, die Verantwortung tragen und ihr professionell gerecht werden wollen.
Bildcredits: © Yulia Furman | stock.adobe.com (Header), © Radim Stuchlik (Portrait P. Hodecek)
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