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Frischen Sie Ihr SVP-Wissen auf. Gesetze und Verordnungen ändern sich, daher ist es ratsam nach 2 Bestellperioden den SVP Auffrischungskurs zu besuchen.
Neuerungen bzw. Auffrischung für Sicherheitsvertrauenspersonen im Arbeitnehmerschutz
Als erfahrene Sicherheitsvertrauensperson wissen Sie, die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitnehmer:innenschutz ändern sich laufend.
Unser SVP Auffrischungskurs im WIFI Wien sichert Ihr aktuelles Fachwissen und vermittelt praxisnah alle Neuerungen zu Arbeitsstätten-, Arbeitsmittel- und Grenzwerteverordnung etc.
Profitieren Sie von wertvollen Expert:innen-Tipps!
Aktuelle Änderungen im Arbeitnehmer:innenschutz
Arbeitsstätten-Verordnung
Arbeitsmittel-Verordnung
Grenzwerte-Verordnung
Fragerunde mit den Expert:innen
Spezial-Förder-Tipp!
Bei der SVS-Versicherte können mit dem Sicherheitshunderter eine Förderung in Höhe von 100,00 EUR für diese Veranstaltung beantragen. Mehr erfahren
Ziele
Das bringt Ihnen diese praxisnahe SVP-Auffrischung
Sie machen sich mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen vertraut und bringen Ihr Wissen auf den aktuellen Stand der Dinge.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit den Expert:innen Ihre Fragen oder Fallbeispiele zu besprechen.
Ideal für
Für wen eignet sich der Auffrischungskurs für Sicherheitsvertrauenspersonen?
Sicherheitsvertrauenspersonen, deren Ausbildung bereits einige Jahre zurückliegt bzw. die sich mit den aktuellsten rechtlichen Bestimmungen vertraut machen möchten.
Es ist ratsam nach 2 Bestellperioden (8 Jahren) diese Auffrischung zu besuchen
Dieser Kurs richtet sich auch an jene SVP, die vor Inkrafttreten der gültigen Arbeitsstätten-Verordnung, der gültigen Arbeitsmittel-Verordnung oder der gültigen Grenzwerte-Verordnung ausgebildet wurden.
Abschluss
Ihre Bestätigung nach dem Auffrischungskurs
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die die Auffrischung Ihrer Fachkenntnisse als Sicherheitsvertrauensperson (SVP) belegt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Ausbildung zur SVP hat kein Ablaufdatum. Da sich Gesetze und Verordnungen ändern, ist es ratsam, nach 2 Bestellperioden (8 Jahren) einen Auffrischungskurs zu besuchen.
4 Jahre; die Funktion kann jedoch beliebig oft verlängert werden.
Da sich Gesetze und Verordnungen ändern, ist es ratsam, nach 2 Bestellperioden (8 Jahren) einen Auffrischungskurs zu besuchen.
Ja, beliebig oft.
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