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§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung bis 3,5t
Alle aktuellen Vorschriften & Praxiswissen für § 57a-Prüfer:innen
- Allgemeine rechtliche Bestimmungen
- elektronische Begutachtungsverwaltung
- Aufbau und Systematik des Mängelkatalogs und dessen Anwendung in der Praxis.
Die konkreten Inhalte richten sich immer nach der aktuellen Gesetzeslage und dienen zur Auffrischung und Ergänzung rechtlicher und technischer Änderungen.
Ihr Weg zur rechtssicheren Absolvierung der Fahrzeugbegutachtung
Wer profitiert von diesem Kfz-Weiterbildungskurs
Meister:innen und Facharbeiter:innen aus Kfz-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen.
Voraussetzungen für § 57-Berechtigung: Kfz-Meister:in oder Kfz-Gesell:in mit mind. 2 Jahren Arbeitspraxis in einer Werkstatt mit § 57-Berechtigung.
Nach der Teilnahme an diesem Kurs erhalten Sie bei Erreichen der verpflichtenden Anwesenheit von 75 % eine Teilnahmebestätigung.
Unabhängig davon besteht ab dem Ende dieser vier Monate eine Frist von drei Jahren, innerhalb derer die erforderliche Weiterbildung nachgeholt werden kann. Wird diese Weiterbildung innerhalb dieses Zeitraums nicht absolviert, verliert die bisherige Qualifikation vollständig ihre Gültigkeit und die Grundausbildung muss erneut absolviert werden.
Die Inhalte richten sich stets nach der aktuellen Gesetzeslage. Behandelt werden insbesondere:
- allgemeine rechtliche Bestimmungen,
- elektronische Begutachtungsverwaltung,
- Aufbau und Systematik des Mängelkatalogs,
- praktische Anwendung aktueller rechtlicher und technischer Änderungen.
Der Kurs richtet sich an Personen mit bestehender § 57a-Berechtigung, die ihre gesetzlich vorgeschriebene periodische Weiterbildung absolvieren müssen. Voraussetzungen für die Berechtigung sind:
- Kfz-Meister:in oder
- Kfz-Lehrabschluss mit mindestens zwei Jahren Praxis in einer Werkstatt mit § 57a-Berechtigung
Grundausbildung:
- vermittelt die Erstqualifikation zur Erlangung der § 57a-Berechtigung;
- wird von der Automotive Academy angeboten
Periodische Weiterbildung (Auffrischung):
- dient dem Erhaltung der Berechtigung;
- muss alle drei Jahre absolviert werden;
- behandelt aktuelle rechtliche und technische Änderungen.
Die konkreten Inhalte orientieren sich an den jeweils aktuellen Änderungen:
- elektronische Begutachtungsverwaltung,
- aktuelle Begutachtungsverfahren,
- Änderungen im Mängelkatalog,
- technische Neuerungen im Bereich der Fahrzeugbegutachtung.
- Durchführung durch das WIFI Wien als etablierten Bildungsanbieter
- Inhalte gemäß aktueller Gesetzeslage
- Fokus auf praktische Anwendung bei der Begutachtung
- automatische Weiterleitung der Teilnehmerdaten an die Wiener Kfz-Innung zur Eintragung in die bundesweite Datenbank.
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
- Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 14.07.2026 | i |