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Praxis
- Pflegende Kosmetik
- Hautbeurteilung
- Hautreinigung
- Färben der Wimpern und Augenbrauen sowie fassonieren
- Gesichtsmassage
- Anwendung von Packungen und Masken sowie Modellagen
- Apparative Kosmetik
- Dekorative Kosmetik
- Schlankheits- und Zellulitebehandlung
- Hand- und Nagelpflege (Maniküre) und lackieren
- Handmassage und pflegende Anwendungen
- Enthaarung
- Arbeitshygiene
- Gegenseitiges Behandeln und Modellbetrieb
Theorie
- Anatomie
- Physiologie
- Dermatologie
- Histologie
- Physik kosmetikbezogen
- Chemie kosmetikbezogen
- Kräuterlehre
- Ernährungslehre
- Unfallverhütung
- Erste-Hilfe (Ersthelferausbildung)
- Wirtschaftsrechnen
- Englische Kommunikation mit Kunden
Sie lernen in diesem Kurs – dem Berufsbild entsprechend alle theoretischen und praktischen Kenntnisse – der Ausbildung der Lehre angepasst, die Tätigkeit zum/zur Kosmetiker/in.
Die Ausbildung endet mit dem Niveau vor der Lehrabschlussprüfung.
Sie sind danach als Fachperson in der Lage, in diesem Beruf tätig/angestellt zu werden.
Sie können sich nach den entsprechenden unternehmerischen Voraussetzungen selbständig machen.
Sie können sich durch diese Basisausbildung mit Zusatz-Ausbildungen auf gewisse Bereiche der Kosmetik spezialisieren, wie z.B. Permanent-Make-up, Wimpernverlängerung, u.v.m.
Sie bekommen das erforderliche Rüstzeug mit, um am Arbeitsmarkt als Kosmetikerin, bestehen zu können.
Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die an einer umfassenden Kosmetikausbildung interessiert sind.
Personen, die diesen Beruf erlernen möchten und im Anschluss im Dienstleistungsbereich tätig werden möchten.
Personen, die eventuell auch planen, später selbstständig zu werden.
Die Interessenten/-innen müssen keine Kenntnisse oder Erfahrungen aus diesem Bereich vorweisen.
Der Besuch der Informationsveranstaltung (Buchungsnummer 60220) wird empfohlen! Der Besuch des Lehrgangs ist nur nach positiv absolviertem Aufnahmegespräch möglich - bitte melde Sie sich hier für das verpflichtende Aufnahmegespräch (Buchungsnummer 60381) an.
Interesse an pflegender Tätigkeit an Gesicht und Körper. Medizinisches Interesse, handwerkliches Geschick und die Vorliebe zum „Arbeiten am Menschen“.
Die Vollendung des 18. Lebensjahres bei Antritt zur Lehrabschlussprüfung.
Abgeschlossene Schulausbildung (Pflichtschulabschluss).
Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, um die Inhalte von Theorie und Praxis und deren Zusammenhänge verstehen zu können!
Kurze und unlackierte Fingernägel im Praxisteil.
Die Bereitschaft während der Ausbildung, die Inhalte außerhalb des WIFI-Institutes auch zu Hause zu erlernen und zu wiederholen.
Die Bereitschaft bei geringem Zeitaufwand auch „Hausaufgaben“ zu erbringen.
Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsgebühr ist in den Lehrgangskosten enthalten, für die Abschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich (Buchungs-Nr. 60422) .
Das Ziel der Ausbildung ist die außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ausschliesslich von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien erteilt wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Kursbeginn abzuklären, welche Voraussetzungen Ihrerseits zum Prüfungsantritt zu erfüllen sind.
E: lehrabschluss@wkw.at T: (01) 51450-6400
Für persönliche Ausstattung (Arbeitsutensilien, Instrumente, Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe) fallen Kosten in der Höhe von ca. EUR 400,00 an.
Alle Verbrauchsmaterialien werden vom WIFI zur Verfügung gestellt.
An den Praxistagen sind Modelle zu organisieren. Detaillierte Information bezüglich der Ausstattung und der Modelle, erhalten Sie in den ersten Kurstagen von der Lehrgangsleitung.
Etwaige Vorkenntnisse können wir in der Ausbildung leider nicht anrechnen.
Für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung wenden Sie sich bitte zeitgerecht (am besten schon vor Ausbildungsantritt) direkt an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, Tel. 01 514 50-2011, E-Mail lehrabschluss@wkw.at. Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter: http://wko.at/wien/lap.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung AUSSCHLIESSLICH von der Lehrlingsstelle erteilt wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, VOR Kursbeginn bei der Lehrlingsstelle abzuklären, welche Voraussetzungen Ihrerseits zum Prüfungsantritt zu erfüllen sind. Mit der Ausbildung allein sind oftmals die Voraussetzungen noch nicht voll erfüllt, je nach Vorkenntnissen kann das variieren und Sie benötigen Praxiszeiten im Ausmaß der halben Lehrzeit auf Vollzeitbasis.
Sie finden sich im Förderdschungel nicht mehr zurecht?
Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.Der einfache Weg zur Kursförderung
- Kurs suchen
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Letzte Änderung: 30.10.2023 | i |