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Praxis
- Persönliche und betriebliche Hygiene sowie Handhygiene
- Vorbereitung und Organisation des Arbeitsbereiches
- Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Desinfektion des Arbeitsbereiches
- Verbandstechnik und Versorgung einer Verletzung
- Anamnese erstellen
- Maniküre, Lackieren und Handmassage
- Fußmassage
- Druckentlastung
- komplette Fußpflegebehandlung
- Hornhaut entfernen, Clavi entfernen, Nägel kürzen, feilen und fräsen
- Eingewachsene Nägel
- Einblick in die Nagelspangentechnik, Nagelprothetik und Orthese
- Gegenseitiges Behandeln und Modellbetrieb
Theorie
- Anatomie
- Physiologie
- Dermatologie
- Histologie
- Physik fußpflegebezogen
- Chemie fußpflegebezogen
- Kräuterlehre
- Ernährungslehre
- Unfallverhütung
- Erste Hilfe (Ersthelfer-Ausbildung)
- Arbeitshygiene
- Wirtschaftsrechnen
- Englische Kommunikation mit Kunden
Sie lernen in diesem Kurs – dem Berufsbild entsprechend alle theoretischen und praktischen Kenntnisse – der Ausbildung der Lehre angepasst, die Tätigkeit zum/zur Fußpfleger/in.
Die Ausbildung endet mit dem Niveau vor der Lehrabschlussprüfung.
Sie sind danach als Fachperson in der Lage, in diesem Beruf tätig/angestellt zu werden.
Sie können sich nach den entsprechenden unternehmerischen Voraussetzungen selbständig machen.
Sie können sich durch diese Basisausbildung auf gewisse Bereiche der Fußpflege spezialisieren, wie z.B. diabetische Fußpflege, Nagelspangentechnik, u.v.m.
Sie bekommen das erforderliche Rüstzeug mit, um am Arbeitsmarkt als Fußpflegerin, bestehen zu können.
Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die an einer umfassenden Fußpflegeausbildung interessiert sind.
Personen, die diesen Beruf erlernen möchten und im Anschluss im Dienstleistungsbereich tätig werden möchten.
Personen, die eventuell auch planen, später selbstständig zu werden.
Die Interessenten/-innen müssen keine Kenntnisse oder Erfahrungen aus diesem Bereich vorweisen.
Der Besuch der Informationsveranstaltung (Buchungnsnummer 60229) wird dringend empfohlen. Der Besuch des Lehrgangs ist nur nach positiv absolviertem Aufnahmegespräch möglich - bitte melde Sie sich hier für das verpflichtende Aufnahmegespräch (Buchungsnummer 60230) an.
Interesse an pflegender Tätigkeit an Füßen und Händen. Medizinisches Interesse, handwerkliches Geschick und die Vorliebe zum „Arbeiten am Menschen“.
Die Vollendung des 18. Lebensjahres bei Antritt zur Lehrabschlussprüfung.
Abgeschlossene Schulausbildung (Pflichtschulabschluss).
Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, um die Inhalte von Theorie und Praxis und deren Zusammenhänge verstehen zu können.
Kurze und unlackierte Fingernägel im Praxisteil.
Die Bereitschaft während der Ausbildung, die Inhalte außerhalb des WIFI-Institutes auch zu Hause zu erlernen und zu wiederholen.
Die Bereitschaft bei geringem Zeitaufwand auch „Hausaufgaben“ zu erbringen.
Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsgebühr ist in den Lehrgangskosten enthalten.
Das Ziel der Ausbildung ist die außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ausschliesslich von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien erteilt wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Kursbeginn bei der Lehrlingsstelle abzuklären, welche Voraussetzungen Ihrerseits zum Prüfungsantritt zu erfüllen sind.
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, T: (01) 51450-6400.
Für das praktische Arbeiten sind Arbeitskleidung, eine Decke, ein Leintuch und Ihre persönlichen Instrumente mitzubringen.
Für persönliche Ausstattung (Arbeitsutensilien, Verbandskasten wie Pflaster, Blutstiller etc., Instrumente, Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe) fallen Kosten in der Höhe von ca. EUR 600,00 bis EUR 800,00 an.
Alle Verbrauchsmaterialien werden vom WIFI zur Verfügung gestellt.
An den Praxistagen sind Modelle zu organisieren. Detaillierte Information bezüglich der Ausstattung und der Modelle, erhalten Sie in den ersten Kurstagen von der Lehrgangsleitung.
Für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung wenden Sie sich an die Lehrlingsstelle Wien, 1180 Wien, Währinger Gürtel 97Tel. 01 514 50-2011. Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter: http://wko.at/wien/lap.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung AUSSCHLIESSLICH von der Lehrlingsstelle erteilt wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, VOR Kursbeginn bei der Lehrlingsstelle abzuklären, welche Voraussetzungen Ihrerseits zum Prüfungsantritt zu erfüllen sind.
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Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.Der einfache Weg zur Kursförderung
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Letzte Änderung: 08.11.2023