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§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung
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Kursnummer: 70225072
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Kursnummer: 70225023
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§ 57a KFG - periodische Weiterbildung für die wiederkehrende Begutachtung
Inhalt

Allgemeine rechtliche Bestimmungen – elektronische Begutachtungsverwaltung – Aufbau und Systematik des Mängelkatalogs und dessen Anwendung in der Praxis.
Die konkreten Inhalte richten sich immer nach der aktuellen Gesetzeslage und dienen zur Auffrischung und Ergänzung rechtlicher und technischer Änderungen.

Ideal für

Meister:innen und Facharbeiter:innen aus Kfz-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen.
Voraussetzungen für § 57-Berechtigung: Kfz-Meister:in oder Kfz-Gesell:in mit mind. 2 Jahren Arbeitspraxis in einer Werkstatt mit § 57-Berechtigung.

Hinweis/FAQ

Voraussetzung: gültiger § 57a (KFG)-Bildungspass gemäß § 3 Abs. 3, 4 u. § 11 Abs. 2 der Prüf- und Begutachtungsverordnung. Sollte Ihr Bildungspass voll sein, bringen Sie zum Kurs bitte ein neues Passfoto mit!

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Letzte Änderung: 24.07.2023 | i |

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