

Anerkennung von ausländischen Zeugnissen nach FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung
Ausbildungen, die Sie in einem EU-Mitgliedsland gemacht haben und noch gültig sind, können für die Verwendung in Österreich anerkannt werden!
Ablauf:
- Das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Alle Unterlagen besorgen (siehe Informationsblätter je Land).
- Persönlichen Termin für die Antragstellung per Email mit Herrn Karl Machulka unter machulka@wifiwien.at vereinbaren. Die PERSÖNLICHE Antragstellung ist auch mit Vollmacht möglich.
VORSICHT, eine Email-Antragstellung ist nicht möglich!
- Unterlagen im Original und in Kopie zur Antragstellung mitbringen.
- Antragstellung und Bezahlung der Antragsgebühr inkl. gesetzlich vorgeschriebener Finanzamtsgebühren: ca. EUR 110,00
Es sind nur Bankomat- oder Kreditkartenzahlung möglich!
- Nach ca. einer Woche ist der neue österreichische Ausweis abzuholen.
- PERSÖNLICHE Abholung durch den ANTRAGSTELLER (ORIGINALUNTERSCHRIFT ist notwendig).
Das Antragsformular sowie die Landes-Informationsblätter finden Sie hier zum Download:
Letzte Änderung: 05.08.2022