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Prüfung zum / zur Arbeitsrecht-Expert:in
Der Lehrgang "Ausbildung zum/zur gerprüften Arbeitsrechts/Expert:in wird ab Herbst 2026 durch den "Diplomlehrgang Arbeitsrecht in der Praxis“ ersetzt.
Der neue Lehrgang basiert auf diesem Angebot, wurde leicht inhaltlich aktualisiert und unter einem neuen Titel weiterentwickelt.
Auch die Prüfung wurde angepasst. Die bisherige Prüfung zum/zur Arbeitsrechts-Experten/in wird künftig durch die "Diplomprüfung Arbeitsrecht in der Praxis“ ersetzt. Jene Kandidaten, die bis Sommer 2026 die Prüfung zum/zur "Arbeitsrechts-Expert:in" nicht wahrnehmen, können die "Diplomprüfung Arbeitsrecht in der Praxis" buchen. Der Prüfungsstoff ist unverändert.
Neue Prüfungs-Termine ab Herbst 2026 finden Sie hier.
Prüfungsstoff ist das im Lehrgang vermittelte Wissen auf Grundlage der im Lehrgang ausgegebenen Arbeitsunterlagen. Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung vor einer Prüfungskommission. Zur mündlichen Prüfung sind nur jene Prüfungsteilnehmer:innen zugelassen, deren schriftliche Klausur positiv beurteilt wurde.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie das anerkannte Diplom zum/zur geprüften Arbeitsrecht-Expert:in.
Exklusiv für Absolvent:innen der Ausbildung zum/zur geprüften Arbeitsrecht-Expert:in. Eine Anwesenheit von mindestens 75 % im Lehrgang ist Voraussetzung.
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- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 20.05.2026 | i |