Ermäßigung für Lehrlinge Ermäßigung für Lehrlinge

Ermäßigung für Lehrlinge

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Bei Vorlage des Lehrvertrages zahlen Lehrlinge nur 50 Prozent des Teilnehmerbeitrages. Von dieser Ermäßigung ausgenommen sind Prüfungen, Beratungsleistungen der Bildungsberatung, Vorbereitungslehrgänge für Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen und Berufsreifeprüfung, die Werkmeisterschule, Managementausbildungen sowie Veranstaltungen, bei denen dies gesondert vermerkt ist.