Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in
Werden Sie zur verantwortlichen Schlüsselperson im Unternehmen - mit der Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in.
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  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 52 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 48220016
    Abendkurs
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
    Teilnahme Online und in Präsenz vor Ort
    Für Lernplattform: Computer, Tablet oder Smartphone
    *Zinslose Teilzahlung : 2 x 795,00 EUR Kursnummer: 48220016
    1.590,00 EUR *Zinslose Teilzahlung : 2 x 795,00 EUR Kursnummer: 48220016

Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in

Inhalt
Der Kurs vermittelt zentrale rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft. Im Mittelpunkt steht das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Ergänzend werden auch sekundärrechtliche Bestimmungen und ein Überblick über das EU-Recht behandelt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen Abfällen. Dazu zählen unter anderem die Themen Chemie, Gefahrguttransport sowie Brand- und Explosionsschutz. Auch Aspekte des Arbeitnehmer- und Dienstnehmerinnen:schutzes im Kontext der Abfallwirtschaft werden berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die Funktionsweise und Anforderungen von Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle. Sie schließen die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Themenschwerpunkte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen
    • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
    • Verordnungen zum AWG
    • Sekundärrechtliche Grundlagen
    • Überblick über das EU-Recht
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
    • Grundlagen der Chemie
    • Gefahrguttransport
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Arbeitnehmer- und Dienstnehmerschutz
    • Behandlung von gefährlichen Abfällen
Ziele
Sie werden zur/zum abfallrechtlichen Geschäftsführer:in gemäß § 26 AWG 2002 ausgebildet. Genauere Details (tagesaktuelle Fassung) zum genannten Paragrafen finden Sie unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Die Teilnehmer:innen sollen nach Abschluss des Kurses ein klares Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Abfallmanagement erhalten. Ziel ist es, ihnen das notwendige Fachwissen zu vermitteln, damit sie als verantwortliche Geschäftsführer:innen die abfallrechtlichen Vorschriften kennen, korrekt anwenden und dadurch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Unternehmen sicherstellen können. Der Kurs legt besonderen Wert auf die praktische Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen im betrieblichen Alltag. Dabei werden praxisnahe Kenntnisse vermittelt, die für ein umweltgerechtes und gesetzeskonformes Abfallmanagement im Unternehmen erforderlich sind.
Ideal für
  • Personen, die gemäß § 26 AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002 in der geltenden Fassung) eine Erlaubnis zur Tätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft beantragen.
  • Personen, die vom Unternehmen als abfallrechtliche Geschäftsführer:innen gegenüber der Behörde nominiert wurden.
  • Personen, die eine Qualifikation als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in erwerben möchten.
Voraussetzungen

Für die Teilnahme benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:

  • Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Bereich Abfallsammlung und -behandlung und Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen Grundlagen.


    oder

  • Eine positiv absolvierte Prüfung zum/zur Abfallbeauftragten (z.B. beim WIFI Wien) oder eine gleichwertige Ausbildung, ergänzt durch mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Abfallsammlung und -behandlung.


    oder

  • Eine einschlägige technische, chemische oder juristische Ausbildung (Universität oder Fachhochschule).

Weiterer Hinweis zur Voraussetzung:

  • Teilnehmer:innen mit nicht-deutscher Muttersprache sollten über mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.
Abschluss

Abschlussprüfung

  • Ein Antritt zur Prüfung ist nur möglich, wenn Sie mindestens 75 Prozent im Kurs anwesend waren.
  • Die WIFI-Abschlussprüfung ist einmalig im Kurspreis inkludiert.
  • Sie schließen die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
  • Die schriftliche Prüfung findet am Computer statt und wird als Multiple-Choice-Test zu den theoretischen Inhalten durchgeführt.
  • Nach bestandener schriftlicher Prüfung absolvieren Sie den mündlichen Teil vor der Prüfungskommission.
  • Wenn Sie sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich ablegen, erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
  • Wenn Sie die Prüfung nicht absolvieren möchten, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 Prozent des Lehrgangs besucht haben.

Das WIFI-Zeugnis kann der Behörde vorgelegt werden, um Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 24a AWG 2002 nachzuweisen.

Wiederholungsprüfung


Sollte die Prüfung nicht erfolgreich absolviert werden, besteht die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.


Die behördliche Prüfung (gegenwärtig nur in Wien erforderlich):

Die Prüfung findet im Rahmen eines laufenden Erlaubnisverfahrens nach § 24a AWG 2002 statt. Der positive Abschluss der behördlichen Prüfung gilt als Nachweis der fachlichen Eignung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Rechtlicher Teil: mündlich, inhaltlich durch das WIFI- Lernskriptum abgedeckt.
  • Fachlicher Teil: mündlich, mit allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Fragen.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Wiener Magistratsabteilung 22 für Umweltschutz. Wenn Teilnehmende planen, die End-Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, wird empfohlen, vor Kursbeginn die jeweiligen Prüfungsinhalte mit der zuständigen Landesbehörde abzuklären.

Dauer:
Die Dauer dieser behördlichen Prüfung kann abhängig von den vorgesehenen Aufgaben der zukünftigen abfallrechtlichen Geschäftsführer:in-Tätigkeit zwischen einer und zwei Stunden variieren.

Kosten:
Die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) gibt Auskunft über die genauen Kosten, die bei dem Erlaubnisverfahren zustande kommen.

Nachweis:
Nach bestandener Prüfung stellt die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) eine Bestätigung für die Tätigkeit als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in aus.

Gültigkeit:
Die von der Behörde ausgestellte Berechtigung gilt in ganz Österreich. Wenn Sie z.B.: in ein anderes Bundesland übersiedeln und die Behörde darüber in Kenntnis setzen, dann wird Ihre persönliche Erlaubnis von der ursprünglichen Behörde an die neu zuständige Behörde weitergeleitet.

Kontakt Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz

Telefon: +43 1 4000 73440
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Webseite: http://www.umweltschutz.wien.gv.at
Hinweis/FAQ
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt gemäß den Anforderungen der Wiener Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22). Für Teilnehmende, die beabsichtigen, die Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, ist es dringend empfohlen, vor dem Beginn des Kurses die Prüfungsinhalte mit der zuständigen Landesbehörde abzustimmen.
Im Teilnahmebetrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin sowie eine Jahreslizenz des JURnet Onlinemoduls „Betriebliche Abfallwirtschaft“ des Verlag Österreich inkludiert. Diese wird bereits im Lehrgang verwendet und dient anschließend als Online-Nachschlagewerk.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Förderungen

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Letzte Änderung: 02.03.2026 | i |