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Meister- und Befähigungsprüfungen

Sie wollen eine Meister- der Befähigungsprüfung ablegen und sich effizient und konzentriert darauf vorbereiten? Am WIFI Wien finden sie den passenden Vorbereitungskurs, in dem Sie sich das prüfungsrelevante theoretische und praktische Wissen aneignen. Unsere Trainer:innen sind Meister:innen ihres Fachs und unterstützen Sie dabei.

Top vorbereitet zur Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Beschreibung

Meisterprüfung und Befähigungsprüfung sind wichtige Meilensteine im Beruf oder auf dem Weg in die Selbstständigkeit - eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist essenziell. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie Ihre Prüfung erfolgreich meistern! In unseren Vorbereitungskursen unterrichten praxiserprobte Profis, die Ihnen ihr Fachwissen und seine praktische Anwendung im Betrieb vermitteln und sie bei der Erarbeitung des Prüfungsstoffs unterstützen - sowohl für den fachlich-praktischen als auch für den theoretischen Teil der Meister- bzw. Befähigungsprüfung.

Antritt zur Meisterprüfung

In Österreich gibt es keine Meisterausbildung, keinen Meisterlehrgang oder Meisterkurs – die einzige formale Voraussetzung für den Antritt zur Meister- oder Befähigungsprüfung ist die Volljährigkeit. Eine Prüfungsvorbereitung in einem unserer Vorbereitungskurse ist daher eine bewährte Methode, um den Prüfungsstoff effizient durchzuarbeiten und um gut vorbereitet zur Prüfung anzutreten.

Besuchen Sie eine Informationsveranstaltung

Wenn Sie sich einen Überblick über die Inhalte der Prüfungen in Ihrem Fach und die Inhalte des entsprechenden Vorbereitungskurses verschaffen möchten, besuchen Sie eine kostenlose Informationsveranstaltung! Dort lernen Sie auch Ihre Trainer:innen kennen und können Fragen zur Vorbereitung und zum Prüfungsablauf stellen.
Die Meister- oder Befähigungsprüfung ist der Befähigungsnachweis, den Sie in reglementierten Gewerben benötigen. In Handwerken ist es eine Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben legen Sie eine Befähigungsprüfung ab. Der Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, dann ist keine Prüfung abzulegen. Die Meisterprüfung ist keine verpflichtende Voraussetzung zur Eröffnung eines Betriebs. Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf allerdings nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Titel Meister kann auch in öffentliche Urkunden eingetragen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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