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Diplomprüfung - Arbeitsrecht in der Praxis
Der Lehrgang "Ausbildung zum/zur gerprüften Arbeitsrechts/Expert:in wird ab Herbst 2026 durch den "Diplomlehrgang Arbeitsrecht in der Praxis“ ersetzt.
Der neue Lehrgang basiert auf diesem Angebot, wurde leicht inhaltlich aktualisiert und unter einem neuen Titel weiterentwickelt.
Auch die Prüfung wurde angepasst. Die bisherige Prüfung zum/zur Arbeitsrechts-Experten/in wird künftig durch die "Diplomprüfung Arbeitsrecht in der Praxis“ ersetzt.
Jene Personen, die bis Sommer 2026 die Prüfung zum/zur "Arbeitsrechts-Expert:in" nicht wahrnehmen, können die "Diplomprüfung Arbeitsrecht in der Praxis" buchen. Der Prüfungsstoff ist unverändert!
Prüfungsstoff ist das im Diplomlehrgang vermittelte Wissen auf Grundlage der im Lehrgang ausgegebenen Arbeitsunterlagen. Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung vor einer Prüfungskommission. Zur mündlichen Prüfung sind nur jene Prüfungsteilnehmer:innen zugelassen, deren schriftliche Klausur positiv beurteilt wurde.
Alle TN, die den ursprünglichen Lehrgang zum/zur Arbeitsrechtsexpert:in bis Ende Juni abgeschlossen haben und die Prüfung mit Semesterende (Juni 26) nicht absolvieren, können den nächsten Prüfungstermin im Dez. 26 wahrnehmen. Die Termine werden generell im E-Shop veröffentlicht, sobald die Planung abgeschlossen ist.
Aktuell gilt:
Teilnehmende, die den Lehrgang bis Juni abgeschlossen haben und erstmals zur Prüfung ab Herbst antreten, erhalten das Zertifikat mit dem Titel „Arbeitsrecht in der Praxis“. Die Prüfung selbst ist inhaltlich ident. Der nächste Prüfungstermin ist im Dezember (BB 13420).
Teilnehmende, die den Lehrgang bis Juni abgeschlossenen haben und auch zur Prüfung im Juni angetreten sind und dabei negativ beurteilt wurden - hier gilt die Übergangsregelung (Wiederholer)
Wichtig zur Übergangsregelung:
Für Personen, die bereits einen Prüfungsantritt im alten Modell hatten (Wiederholer:innen), wird es im Herbst (vorraus. September) einen eigenen Termin geben. Ziel ist, dass sie noch den alten Titel „Geprüfte/r Arbeitsrechtsexpert:in“ erhalten können.
? Diese Gruppe wird aktiv Ende Juni kontaktiert.
Ein Anspruch auf den alten Titel besteht für Erstantritte aktuell nicht (Prüfungsordnung).
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Letzte Änderung: 20.05.2026 | i |