Praxisnahe Fallbeispiele zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Unternehmer:innen
Machen Sie Ihre Buchhaltung selbst: von den Abschlussarbeiten zur Steuererklärung.
Holen Sie sich Informationen zu Förderstellen und Steuer-Tipps.
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    ZEIT 12 Lehreinheiten
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    Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
    Kursnummer: 35333025
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Praxisnahe Fallbeispiele zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Unternehmer:innen

Inhalt

Im Kurs erfahren Sie theoretische und praktische Grundlagen für die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sie beantworten gemeinsam mit der Trainerin die Frage: "Welche Aufzeichnungen sind in zu führen" und erarbeiten sich zur Darstellung der Systematik anhand von Fallbeispielen einzelne Buchungsschritte händisch. Im nächsten Schritt führen Sie anhand einer einfachen Software Buchungen am PC durch.

Weitere Inhalte, die Sie im Kurs erwarten:

  • Durchführung der Abschlussarbeiten zum Jahresende
  • Aufzeichnungspflichten gem. Umsatzsteuergesetz
  • Einführung in den Umgang mit FinanzOnline
  • Fallbeispiele für die praktische Übung
  • praktischer Umgang mit Steuererklärungsformularen (Einkommen- und Umsatzsteuer)
Ziele

Nach Absolvierung dieses Kurses

  • erstellen Sie Ihre Einnahmen-Ausnahmen Rechnung selbst oder bereiten diese optimal für Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin vor.
  • führen Sie Ihre Buchhaltung anhand eines Buchhaltungsprogramms.
  • verfügen Sie über Grundkenntnisse zu wesentlichen steuerlichen Besonderheiten (Betriebsausgaben).
  • führen Sie Ihre Buchhaltung selbst (ohne Lohnverrechnung).

Ideal für
  • (Jung-)Unternehmer:innen, welche Ihre Buchhaltung selbst führen oder diese für den Steuerberater/die Steuerberaterin vorbereiten möchten, um dadurch Kosten zu sparen.
  • Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Voraussetzungen
  • Deutschkenntnisse Niveau B2
  • internetfähiges Endgerät mit Bild und Ton
  • ein Rechenprogramm (z.B.: Excel) oder ein Taschenrechner
Abschluss
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % Anwesenheit erreicht haben.
Hinweis/FAQ

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Letzte Änderung: 22.02.2023