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Gefahrgutbeauftragter: Allgemeiner Teil und Straße inkl. Übungsstunden
Rechtliche Grundlagen & Praxis im Gefahrguttransport
Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien – das Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBG und GGBV – multimodale Transporte von gefährlichen Gütern – sonstige gefahrgutrelevante Vorschriften – sämtliche Vorschriften des ADR – Eigenschaften und Klassifizierung der gefährlichen Güter – allgemeine Vorschriften – Pflichten und Sanktionen – Vorschriften für den Versand, insbesondere Kennzeichnung und Dokumentation – Handhabung und Verladung – Fahrzeug- und Beförderungsarten – Freistellungen – Tanks – Verpackung sowie Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen – abschließende behördliche Prüfung.
Ihr Weg zum EU-weiten ADR-Schulungsnachweis
Gemeinsam mit Experten/Expertinnen entwickeln Sie die notwendigen Kompetenzen über die Rechtsbestimmungen und Pflichten sowie über die sonstigen Vorschriften des Gefahrguttransports auf der Straße zur Ausübung der Tätigkeit des/der Gefahrgutbeauftragten. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren EU-weit gültigen Schulungsnachweis zum/zur Gefahrgutbeauftragten.
Achtung: das ist keine Gefahrgutlenker:innenausbildung!
Für wen eignet sich diese Gefahrgut Schulung?
Unternehmer:innen, Mitglieder:innen der Geschäftsleitung oder Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, befüllen, verladen oder befördern, sowie sämtliche an der Gefahrgutmaterie interessierten Personen oder solche, die zukünftig als externe/-r Gefahrgutbeauftragte/-r arbeiten möchten.
Lehrsaalunterricht. In den Kursunterlagen ist ein ADR-Handbuch inkludiert. Anwesenheitspflicht während der gesamten Kursdauer! Die Kurse und Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten, daher sind ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich!
Die Prüfung wird von einem/-r BehördenvertreterIn abgenommen.
Für den Prüfungsantritt ist eine Anwesenheit von 100% im Kurs erforderlich.
Im Lehrgang erwerben Sie umfassendes Fachwissen rund um den sicheren und rechtskonformen Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Schwerpunkte sind:
- ADR-Vorschriften und Gefahrgutrecht
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV)
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation
- Versand- und Beförderungsvorschriften
- Be- und Entladung sowie Ladungssicherung
- Freistellungen und Sonderregelungen
- Tanktransporte
- Pflichten von Unternehmen und Gefahrgutbeauftragten
- Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
Der Kurs bereitet gezielt auf die behördliche Prüfung und die spätere Tätigkeit im Unternehmen vor.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an:
- Unternehmer:innen
- Geschäftsführer:innen
- Logistik- und Transportverantwortliche
- Lagerleiter:innen
- Mitarbeiter:innen in Versand, Verpackung, Be- und Entladung
- Sicherheits- und Qualitätsverantwortliche
- Personen, die als externe Gefahrgutberater:innen tätig werden möchten
Sie eignet sich für alle Personen, die beruflich mit der Beförderung oder dem Handling gefährlicher Güter in Berührung kommen oder entsprechende Verantwortung übernehmen wollen.
Ja. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen offiziell anerkannten Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte:r. Dieser ist nicht nur in ganz Österreich, sondern in allen ADR-Mitgliedstaaten gültig. Dadurch können Sie Ihre Qualifikation auch international einsetzen.
Für die Teilnahme sind grundsätzlich keine speziellen fachlichen Vorqualifikationen erforderlich. Wichtig sind jedoch:
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- vollständige Anwesenheit während der Ausbildung
- Interesse an rechtlichen und organisatorischen Themen im Gefahrgutbereich
Da die Schulung und die behördliche Prüfung auf Deutsch durchgeführt werden, sind gute Sprachkenntnisse für einen erfolgreichen Kursabschluss notwendig.
Ja, es handelt sich um zwei unterschiedliche Funktionen.
Gefahrgutbeauftragte beraten Unternehmen, überwachen die Einhaltung der Vorschriften, erstellen Berichte und unterstützen bei Sicherheitsmaßnahmen. Sie tragen organisatorische Verantwortung für den Gefahrgutbereich. [wko.at], [jusline.at]
Gefahrgutlenker:innen führen Gefahrguttransporte praktisch durch und benötigen dafür eine ADR-Lenkerschulung inklusive ADR-Ausweis.
Die Ausbildung endet mit einer behördlichen Prüfung. Diese wird von einem behördlich bestellten Prüfer bzw. einer Prüferin abgenommen. Inhaltlich werden die im Kurs vermittelten ADR- und Gefahrgutvorschriften geprüft. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie den gesetzlich vorgesehenen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte:r.
Die Qualifikation eröffnet interessante Perspektiven in zahlreichen Branchen:
- Transport- und Logistikunternehmen
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Chemieunternehmen
- Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft
- Energieversorger
- Handelsunternehmen mit Gefahrstoffen
- Beratungsunternehmen
Darüber hinaus können Sie – bei entsprechender Erfahrung – als externe:r Gefahrgutbeauftragte:r mehrere Unternehmen betreuen. Da viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Gefahrgutbeauftragte zu benennen, ist die Qualifikation am Arbeitsmarkt gefragt.
Ja. Die Ausbildung ist ausdrücklich auch für Quereinsteiger:innen geeignet. Da keine spezielle Vorbildung vorgeschrieben ist, können Personen aus verschiedensten Branchen in den Gefahrgutbereich einsteigen.
Hilfreich sind organisatorisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an rechtlichen Vorschriften. Das WIFI Wien vermittelt die notwendigen Grundlagen systematisch und praxisnah, sodass auch Einsteiger:innen das erforderliche Fachwissen aufbauen können.
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
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- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 23.07.2026