Prüfung zur/zum Export- und Importsachbearbeiter:in
Der Lehrgang 'Ausbildung zum/zur Export- und Importsachbearbeiter:in' schließt mit dieser schriftlichen Prüfung ab.
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Prüfung zur/zum Export- und Importsachbearbeiter:in

Voraussetzungen
Um zur Prüfung antreten zu dürfen, müssen Sie an mindestens 75 Prozent des Lehrgangs 'Ausbildung zum/zur Export- und Importsachbearbeiter:in' teilgenommen haben.
Abschluss
Nach positiver Absolvierung der schriftlichen Prüfung, welche sich aus einem Geschäftsfall und einem Multiple-Choice Test zusammensetzt, erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Förderungen

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Letzte Änderung: 30.01.2024