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Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in
Praxisorientierte Schulung zu Abfallwirtschaft und rechtlichen Rahmenbedingungen
Sichern Sie sich Ihre abfallrechtliche Qualifikation in Wien und Österreich:
Der WIFI-Kurs zur abfallrechtlichen Geschäftsführung gemäß §?26 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) bereitet Sie praxisnah und berufsbegleitend auf Ihre verantwortungsvolle Rolle vor. Sie erwerben fundiertes Wissen im Abfallrecht, in der Abfallwirtschaft, im Umgang mit dem EDM-Portal sowie zu allen relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen – und schließen die Ausbildung mit einem behördlich anerkannten WIFI-Zeugnis ab.
Der Kurs vermittelt zentrale rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft mit Schwerpunkt auf dem AWG, den zugehörigen Verordnungen, einschlägigen sekundärrechtlichen Bestimmungen sowie einem Überblick über das EU-Abfallrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen Abfällen, einschließlich Chemie, Gefahrguttransport, Brand- und Explosionsschutz sowie dem Arbeitnehmer- und Dienstnehmer:innenschutz. Ergänzend erhalten Sie Einblicke in die Anforderungen und Funktionsweise von Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle.
Dank der flexiblen Lernform im Blended Learning (Online & Präsenz), erfahrener Trainer:innen und individuellem Service ist die Ausbildung effektiv und zukunftssicher. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Prüfung (schriftlich und mündlich).
Themenschwerpunkte im Überblick:
- Rechtliche Grundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Verordnungen zum AWG
- Sekundärrechtliche Grundlagen
- Überblick über das EU-Recht
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Grundlagen der Chemie
- Gefahrguttransport
- Brand- und Explosionsschutz
- Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz
- Behandlung von gefährlichen Abfällen
Im Kurs zeigen wir Schritt für Schritt, wie das EDM-Portal funktioniert und welche Aufgaben eine abfallrechtliche Geschäftsführung dort erledigen muss. Dazu gehören zum Beispiel:
- Registrierungen durchführen, etwa für Entsorgungsunternehmen.
- Begleitscheindaten elektronisch an die Behörde übermitteln.
- Die jährliche Abfallbilanz durchgehen, um den Ablauf in der Praxis zu verstehen.
- Einblick in das neue elektronische Begleitscheinwesen (derzeit im Testbetrieb).
- Meldungen bei Abfallverbringungen nachvollziehen.
Aus Sicherheitsgründen bekommen die Teilnehmer:innen keinen eigenen EDM-Zugang, alle Prozesse werden jedoch live gezeigt und erklärt.
Qualifizierung für verantwortliche Geschäftsführung nach § 26 AWG
Sie werden zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in gemäß § 26 AWG 2002 ausgebildet. Genauere Details (tagesaktuelle Fassung) zum genannten Paragrafen finden Sie unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Sie sollen nach Abschluss des Kurses ein klares Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Abfallmanagement erhalten. Ziel ist es, Ihnen das notwendige Fachwissen zu vermitteln, damit Sie als verantwortliche Geschäftsführer:innen die abfallrechtlichen Vorschriften kennen, korrekt anwenden und dadurch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Unternehmen sicherstellen können. Der Kurs legt besonderen Wert auf die praktische Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen im betrieblichen Alltag. Dabei werden praxisnahe Kenntnisse vermittelt, die für ein umweltgerechtes und gesetzeskonformes Abfallmanagement im Unternehmen erforderlich sind.
Vorteile für angehende abfallrechtliche Geschäftsführer:innen und Branchenprofis
- Personen, die gemäß § 26 AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002 in der geltenden Fassung) eine Erlaubnis zur Tätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft beantragen.
- Personen, die vom Unternehmen als abfallrechtliche Geschäftsführer:innen gegenüber der Behörde nominiert wurden.
- Personen, die eine Qualifikation als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in erwerben möchten.
Für die Teilnahme benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:
-
Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Bereich Abfallsammlung und -behandlung und Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen Grundlagen, oder
-
Eine positiv absolvierte Prüfung zum/zur Abfallbeauftragten (z.B. die des WIFI Wien oder andere Anbieter) oder eine gleichwertige Ausbildung, ergänzt durch mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Abfallsammlung und -behandlung, oder
- Eine einschlägige technische, chemische oder juristische Ausbildung (Universität oder Fachhochschule).
Weiterer Hinweis zur Voraussetzung:
- Teilnehmer:innen mit nicht-deutscher Muttersprache sollten über mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.
Behördlich anerkanntes WIFI-Zeugnis als Qualifikationsnachweis
Abschlussprüfung
- Ein Antritt zur Prüfung ist nur möglich, wenn Sie mindestens 75 Prozent im Kurs anwesend waren.
- Die WIFI-Abschlussprüfung ist einmalig im Kurspreis inkludiert.
- Sie schließen die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
- Die schriftliche Prüfung findet am Computer statt und wird als Multiple-Choice-Test zu den theoretischen Inhalten durchgeführt.
- Nach bestandener schriftlicher Prüfung absolvieren Sie den mündlichen Teil vor der Prüfungskommission.
- Wenn Sie sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich ablegen, erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
- Wenn Sie die Prüfung nicht absolvieren möchten, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 Prozent des Lehrgangs besucht haben.
Das WIFI-Zeugnis kann der Behörde vorgelegt werden, um Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 26 AWG 2002 nachzuweisen.
Anerkennung der niederösterreichischen Landesregierung
Das Amt der niederösterreichischen Landesregierung hat im März 2026 bestätigt, dass ein WIFI-Zeugnis grundsätzlich als Nachweis dafür gilt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem AWG 2002 (§ 25a bzw. § 26) erfüllt sind.Wiederholungsprüfung
Sollte die Prüfung nicht erfolgreich absolviert werden, besteht die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
Die behördliche Prüfung (gegenwärtig nur in Wien erforderlich):
Die Prüfung findet im Rahmen eines laufenden Erlaubnisverfahrens nach § 24a AWG 2002 statt. Der positive Abschluss der behördlichen Prüfung gilt als Nachweis der fachlichen Eignung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:- Rechtlicher Teil: mündlich, inhaltlich durch das WIFI-Lernskriptum gemäß § 26 AWG 2002 abgedeckt.
- Fachlicher Teil: mündlich, mit allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Fragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Wiener Magistratsabteilung 22 für Umweltschutz. Wenn Teilnehmende planen, die End-Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, wird empfohlen, vor Kursbeginn die jeweiligen Prüfungsinhalte mit der zuständigen Landesbehörde abzuklären.
Dauer:
Die Dauer dieser behördlichen Prüfung kann abhängig von den vorgesehenen Aufgaben der zukünftigen abfallrechtlichen Geschäftsführer:in-Tätigkeit zwischen einer und zwei Stunden variieren.
Kosten:
Die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) gibt Auskunft über die genauen Kosten, die bei dem Erlaubnisverfahren zustande kommen.
Nachweis:
Nach bestandener Prüfung stellt die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) eine Bestätigung für die Tätigkeit als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in aus.
Gültigkeit:
Die von der Behörde ausgestellte Berechtigung gilt in ganz Österreich. Wenn Sie z.B.: in ein anderes Bundesland übersiedeln und die Behörde darüber in Kenntnis setzen, dann wird Ihre persönliche Erlaubnis von der ursprünglichen Behörde an die neu zuständige Behörde weitergeleitet.
Kontakt Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Telefon: +43 1 4000 73440E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Webseite: http://www.umweltschutz.wien.gv.at
Der Kurs umfasst insgesamt 52 Lehreinheiten. Davon entfallen 47 Lehreinheiten auf die Ausbildungsinhalte und 5 Lehreinheiten auf die Abschlussprüfung.
Da der Kurs berufsbegleitend durchgeführt wird und pro Kursabend 4 Lehreinheiten stattfinden, erstreckt sich die Ausbildung über 14 Kursabende.
Die Kurseinheiten finden jeweils im Zeitraum von ca. 17:30 bis 21:30 Uhr statt.
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15390
Webseite: www.noe.gv.at/noe/Umweltrecht/Umweltrecht.html
Kontakt Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Telefon: +43 1 4000 73440
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Webseite: http://www.umweltschutz.wien.gv.at
- Fachliche Kenntnisse: Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft.
- Zuverlässigkeit: Keine relevanten Vorstrafen oder Entzüge von Berechtigungen in den letzten fünf Jahren.
- Hauptberufliche Tätigkeit: Die Person muss hauptberuflich tätig sein, um die Verantwortung für die Abfallwirtschaft im Unternehmen zu übernehmen.
Bei einem Wechsel des Bundeslandes wird die persönliche Erlaubnis von der derzeit zuständigen Landesbehörde an die neue Landesbehörde weitergeleitet, sofern diese informiert wird. Zu beachten ist, dass länderspezifische rechtliche Besonderheiten bestehen können, weshalb eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Landesbehörde empfohlen wird.
Die Geschäftsführer:in-Ausbildung ist ein qualifizierender Karriereschritt über die Abfallbeauftragten-Prüfung hinaus und zwingend erforderlich für Unternehmen mit gefährlichen Abfällen
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
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- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
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Letzte Änderung: 16.04.2026 | i |