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Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in
Praxisorientierte Schulung zu Abfallwirtschaft und rechtlichen Rahmenbedingungen
Sichern Sie sich Ihre abfallrechtliche Qualifikation in Wien und Österreich:
Der WIFI-Kurs zur abfallrechtlichen Geschäftsführung gemäß § 26 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) bereitet Sie praxisnah und berufsbegleitend auf Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Sie erwerben fundierte Kenntnisse im Abfallrecht, in der Abfallwirtschaft, im Umgang mit dem EDM-Portal sowie zu den relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Die Ausbildung schließt mit einem behördlich anerkannten WIFI-Zeugnis ab.
Im Rahmen des Kurses werden die zentralen rechtlichen Grundlagen der Abfallwirtschaft vermittelt. Schwerpunkte bilden das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), die dazugehörigen Verordnungen, einschlägige sekundärrechtliche Bestimmungen sowie ein Überblick über das europäische Abfallrecht. Darüber hinaus erhalten Sie umfassendes Fachwissen zum fachgerechten Umgang mit gefährlichen Abfällen, einschließlich Grundlagen der Chemie, des Gefahrguttransports, des Brand- und Explosionsschutzes sowie des Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innen-Schutzes.
Weitere Ausbildungsinhalte umfassen die Anforderungen und Funktionsweise von Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle, den Themenbereich Radioaktivität und Strahlenschutz sowie den sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit besonderen Abfallarten. Ergänzend werden Sie intensiv auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung und Wiederholung im Modul Recht unterstützt Sie dabei, die wesentlichen rechtlichen Inhalte zu festigen und optimal für die Prüfung gerüstet zu sein.
Die Ausbildung findet im Blended-Learning-Format mit festgelegten Online-Lerneinheiten und Präsenzterminen vor Ort statt. Beide Lernformen sind verpflichtende Bestandteile des Kurses und ergänzen einander optimal. Bitte beachten Sie, dass keine hybride Teilnahme möglich ist – die Präsenzmodule müssen vor Ort besucht werden.
Während der Präsenzphasen werden die Inhalte praxisnah vertieft und aktuelle Fragestellungen gemeinsam bearbeitet. Erfahrene Trainer:innen unterstützen Sie dabei, das erworbene Wissen anhand konkreter Beispiele direkt auf Ihren beruflichen Alltag anzuwenden.
Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
Themenschwerpunkte im Überblick:
- Rechtliche Grundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Verordnungen zum AWG
- Sekundärrechtliche Grundlagen
- Überblick über das EU-Recht
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Grundlagen der Chemie
- Gefahrguttransport
- Brand- und Explosionsschutz
- Arbeitnehmer:innen- und Dienstnehmer:innenschutz
- Behandlung von gefährlichen Abfällen
- Radioaktivität und Strahlenschutz
Im Kurs zeigen wir Schritt für Schritt, wie das EDM-Portal funktioniert und welche Aufgaben eine abfallrechtliche Geschäftsführung dort erledigen muss. Dazu gehören zum Beispiel:
- Registrierungen durchführen, etwa für Entsorgungsunternehmen.
- Begleitscheindaten elektronisch an die Behörde übermitteln.
- Die jährliche Abfallbilanz durchgehen, um den Ablauf in der Praxis zu verstehen.
- Einblick in das neue elektronische Begleitscheinwesen (derzeit im Testbetrieb).
- Meldungen bei Abfallverbringungen nachvollziehen.
Aus Sicherheitsgründen bekommen die Teilnehmer:innen keinen eigenen EDM-Zugang, alle Prozesse werden jedoch live gezeigt und erklärt.
Qualifizierung für verantwortliche Geschäftsführung nach § 26 AWG
Sie werden zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in gemäß § 26 AWG 2002 ausgebildet. Genauere Details (tagesaktuelle Fassung) zum genannten Paragrafen finden Sie unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Sie sollen nach Abschluss des Kurses ein klares Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Abfallmanagement erhalten. Ziel ist es, Ihnen das notwendige Fachwissen zu vermitteln, damit Sie als verantwortliche Geschäftsführer:innen die abfallrechtlichen Vorschriften kennen, korrekt anwenden und dadurch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Unternehmen sicherstellen können. Der Kurs legt besonderen Wert auf die praktische Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen im betrieblichen Alltag. Dabei werden praxisnahe Kenntnisse vermittelt, die für ein umweltgerechtes und gesetzeskonformes Abfallmanagement im Unternehmen erforderlich sind.
Vorteile für angehende abfallrechtliche Geschäftsführer:innen und Branchenprofis
- Personen, die gemäß § 26 AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002 in der geltenden Fassung) eine Erlaubnis zur Tätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft beantragen.
- Personen, die vom Unternehmen als abfallrechtliche Geschäftsführer:innen gegenüber der Behörde nominiert wurden.
- Personen, die eine Qualifikation als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in erwerben möchten.
Für die Teilnahme benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:
-
Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Bereich Abfallsammlung und -behandlung und Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen Grundlagen, oder
-
Eine positiv absolvierte Prüfung zum/zur Abfallbeauftragten (z.B. die des WIFI Wien oder andere Anbieter) oder eine gleichwertige Ausbildung, ergänzt durch mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Abfallsammlung und -behandlung, oder
- Eine einschlägige technische, chemische oder juristische Ausbildung (Universität oder Fachhochschule).
Weiterer Hinweis zur Voraussetzung:
- Teilnehmer:innen mit nicht-deutscher Muttersprache sollten über mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.
Behördlich anerkanntes WIFI-Zeugnis als Qualifikationsnachweis
Abschlussprüfung
- Ein Antritt zur Prüfung ist nur möglich, wenn Sie mindestens 75 Prozent im Kurs anwesend waren.
- Die WIFI-Abschlussprüfung ist einmalig im Kurspreis inkludiert.
- Sie schließen die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
- Die schriftliche Prüfung findet am Computer statt und wird als Multiple-Choice-Test zu den theoretischen Inhalten durchgeführt.
- Nach bestandener schriftlicher Prüfung absolvieren Sie den mündlichen Teil vor der Prüfungskommission.
- Wenn Sie sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich ablegen, erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
- Wenn Sie die Prüfung nicht absolvieren möchten, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 Prozent des Lehrgangs besucht haben.
Das WIFI-Zeugnis kann der Behörde vorgelegt werden, um Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 26 AWG 2002 nachzuweisen.
Anerkennung der WIFI-Ausbildung in anderen Bundesländern
Wiederholungsprüfung
Sollte die Prüfung nicht erfolgreich absolviert werden, besteht die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
Die behördliche Prüfung (gegenwärtig nur in Wien erforderlich):
Die Prüfung findet im Rahmen eines laufenden Erlaubnisverfahrens nach § 24a AWG 2002 statt. Der positive Abschluss der behördlichen Prüfung gilt als Nachweis der fachlichen Eignung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Rechtlicher Teil: mündlich, inhaltlich durch das WIFI-Lernskriptum gemäß § 26 AWG 2002 abgedeckt.
- Fachlicher Teil: mündlich, mit allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Fragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Wiener Magistratsabteilung 22 für Umweltschutz. Wenn Teilnehmende planen, die End-Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, wird empfohlen, vor Kursbeginn die jeweiligen Prüfungsinhalte mit der zuständigen Landesbehörde abzuklären.
Dauer:
Die Dauer dieser behördlichen Prüfung kann abhängig von den vorgesehenen Aufgaben der zukünftigen abfallrechtlichen Geschäftsführer:in-Tätigkeit zwischen einer und zwei Stunden variieren.
Kosten:
Die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) gibt Auskunft über die genauen Kosten, die bei dem Erlaubnisverfahren zustande kommen.
Nachweis:
Nach bestandener Prüfung stellt die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz (MA 22) eine Bestätigung für die Tätigkeit als abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in aus.
Gültigkeit:
Die von der Behörde ausgestellte Berechtigung gilt in ganz Österreich. Wenn Sie z.B.: in ein anderes Bundesland übersiedeln und die Behörde darüber in Kenntnis setzen, dann wird Ihre persönliche Erlaubnis von der ursprünglichen Behörde an die neu zuständige Behörde weitergeleitet.
Kontakt Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Telefon: +43 1 4000 73440
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Webseite: http://www.umweltschutz.wien.gv.at
Im Teilnahmebetrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin sowie eine Jahreslizenz des JURnet Onlinemoduls „Betriebliche Abfallwirtschaft“ des Verlag Österreich inkludiert. Diese wird bereits im Lehrgang verwendet und dient anschließend als Online-Nachschlagewerk.
Information der Fachgruppe Wien Abfall- und Abwasserwirtschaft:
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/abfallbehandlung-abfallbilanz.html
Nähere Informationen zum abfallrechtlichen Geschäftsführer finden Sie unter
Bei Online-Kursen sollten Sie über einen geeigneten Computer, eine stabile Internetverbindung sowie Audio- und Videofunktionen verfügen.
Der Kurs umfasst insgesamt 54 Lehreinheiten (LE). Davon entfallen 49 Lehreinheiten auf die Ausbildungsinhalte und rund 4 bis 5 Lehreinheiten auf die Abschlussprüfung.
Da die Ausbildung berufsbegleitend angeboten wird und pro Kursabend 1-4 Lehreinheiten stattfinden, erstreckt sich der Kurs über insgesamt 15 Kursabende.
Die Unterrichtseinheiten finden jeweils abends von ca. 17:30 bis 21:30 Uhr (je geplanter Lehreinheiten an diesem Abend laut Stundenplan) statt und lassen sich somit gut mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren.
Wird die Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in in Niederösterreich anerkannt?
- Frage: Wird das WIFI-Zeugnis „Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in“ in Niederösterreich anerkannt? Antwort: Ja. Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung bestätigt, dass das WIFI-Zeugnis grundsätzlich als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß AWG 2002 (§ 25a bzw. § 26) anerkannt wird.
- Frage: Ist der erfolgreiche Kursabschluss ausreichend, um die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen? Antwort: Ja. Das WIFI-Zeugnis kann im Erlaubnisverfahren als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorgelegt werden.
- Frage: Wer prüft die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Erlaubnisverfahren? Antwort: Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Behörde im Rahmen des jeweiligen Erlaubnisverfahrens zur Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen gemäß AWG 2002.
- Frage: Sind neben dem WIFI-Zeugnis weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich? Antwort: Ja. Für die Erteilung einer Sammler- oder Behandlererlaubnis müssen zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen des AWG 2002 erfüllt werden, beispielsweise Verlässlichkeit, Eignung der beantragten Tätigkeit sowie – je nach Tätigkeitsbereich – geeignete Lager- oder Behandlungsanlagen
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/Umweltrecht/Info_zum_abfallrechtlichen_Erlaubnisverfahren_neu.html
Wird die Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in in Vorarlberg anerkannt?
- Frage: Wird das WIFI-Zeugnis „Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in“ in Vorarlberg anerkannt? Antwort: Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung „Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in“ des WIFI Wien wird von unserer Behörde als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 26 AWG 2002 anerkannt.
- Frage: Sind zusätzlich zum Kurs weitere Nachweise erforderlich? Antwort: Die Namhaftmachung eines/einer abfallrechtlichen Geschäftsführer:in wird grundsätzlich im Rahmen jedes einzelnen Erlaubnisverfahrens geprüft. Dabei werden neben dem Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere auch die gesetzlichen Voraussetzungen, wie etwa die Zuverlässigkeit der namhaft gemachten Person, beurteilt.
- Frage: Wird die Anerkennung automatisch erteilt? Antwort: Über die in § 26 AWG 2002 vorgesehenen Voraussetzungen hinaus bestehen grundsätzlich keine zusätzlichen Anforderungen. Weitere Nachweise können jedoch je nach Art der betroffenen Abfälle erforderlich sein, insbesondere wenn es sich um ungewöhnliche oder nicht allgemein übliche Behandlungsverfahren handelt.
- Frage: Gibt es besondere Richtlinien für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen? Antwort: Besondere behördeninterne Richtlinien oder Kriterien für die Beurteilung von Ausbildungsnachweisen bestehen nicht. Die Prüfung und Anerkennung von Ausbildungsnachweisen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 26 AWG 2002.
Wird die Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in in Tirol anerkannt?
- Frage: Wird das WIFI-Zeugnis „Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in“ in Tirol als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 26 AWG 2002 anerkannt? Antwort: Ja. Die Ausbildung wird in Tirol anerkannt – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder bei welcher Bildungseinrichtung der Kurs absolviert wurde.
- Frage: Sind zusätzlich zum Kurs weitere Nachweise erforderlich? Antwort: Nein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Kurses sind grundsätzlich keine weiteren Nachweise der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich.
- Frage: Wird die Anerkennung automatisch erteilt? Antwort: Die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Rahmen jedes Erlaubnisverfahrens von der Behörde im Einzelfall geprüft. Der erfolgreiche Kursabschluss ist dabei die wesentliche Voraussetzung.
- Frage: Gibt es besondere Richtlinien für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen? Antwort: Nein. Die Beurteilung erfolgt durch die Behörde jeweils im konkreten Einzelfall.
Um als abfallrechtliche/r Geschäftsführer:in bestellt zu werden, muss die Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Kenntnisse: Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft.
- Zuverlässigkeit: Keine relevanten Vorstrafen oder Entzüge von Berechtigungen in den letzten fünf Jahren.
- Hauptberufliche Tätigkeit: Die Person muss hauptberuflich tätig sein, um die Verantwortung für die Abfallwirtschaft im Unternehmen zu übernehmen.
Das WIFI-Zeugnis „Abfallrechtliche:r Geschäftsführer:in“ qualifiziert Sie für eine gesetzlich vorgeschriebene Schlüsselrolle gemäß § 26 AWG 2002. Der Abschluss weist behördenrelevante Fachkenntnisse nach, ist österreichweit einsetzbar und eröffnet sehr gute Karriere- und Aufstiegschancen, insbesondere in Wien.
Nach erfolgreicher WIFI-Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer:innen das WIFI-Zeugnis und absolvieren in Wien anschließend ein behördliches Fachgespräch bei der MA 22 (in Wien), erst danach erfolgt die offizielle behördliche Anerkennung als abfallrechtliche/r Geschäftsführer:in.
Für die Teilnahme an der Ausbildung „Abfallrechtliche/r Geschäftsführer:in“ ist entweder einschlägige Berufspraxis in der Abfallwirtschaft, eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten mit Praxis oder eine technische, chemische bzw. juristische Ausbildung erforderlich. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die künftig gemäß § 26 AWG 2002 als abfallrechtliche Geschäftsführer:innen bestellt werden sollen.
Ja. Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Abfallbeauftragte, die ihre Qualifikation erweitern und künftig als abfallrechtliche/r Geschäftsführer:in gemäß § 26 AWG 2002 tätig werden möchten. Sie baut gezielt auf den Kenntnissen der Abfallbeauftragten auf und qualifiziert für die behördlich verantwortliche Leitungsfunktion mit umfassender rechtlicher Haftung.
Im Kurs lernen Sie, das EDM-Portal rechtskonform und praxisnah anzuwenden, insbesondere für Aufzeichnungs-, Melde- und Nachweispflichten im Abfallbereich sowie im Einklang mit den behördlichen Anforderungen der MA 22 in Wien.
Das WIFI Wien empfiehlt Interessent:innen, die die Qualifikation außerhalb Wiens nutzen möchten, vor Kursbuchung Rücksprache mit der zuständigen Landesbehörde zu halten, da die Anerkennung landesspezifisch erfolgt. Nähere Informationen zur Anerkennung der Ausbildung in anderen Bundesländern finden Sie in unseren FAQs unter der Frage: „Wird die Ausbildung zum/zur abfallrechtlichen Geschäftsführer:in auch in anderen Bundesländern anerkannt?“
Bei einem Wechsel (Umzug, etc.) des Bundeslandes wird die persönliche Erlaubnis von der derzeit zuständigen Landesbehörde an die neue Landesbehörde weitergeleitet, sofern diese informiert wird. Zu beachten ist, dass länderspezifische rechtliche Besonderheiten bestehen können, weshalb eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Landesbehörde empfohlen wird.
Ja – der Kurs ist berufsbegleitend als Abendkurs organisiert und wird im Blended-Learning-Format mit Online-Einheiten und Präsenzphasen am WIFI Wien durchgeführt.
Die Abfallbeauftragten-Prüfung (§11 AWG) qualifiziert für eine interne, organisatorische Rolle ohne behördliche Haftung, während die Ausbildung zur/zum abfallrechtlichen Geschäftsführer:in (§26 AWG) für die behördlich verantwortliche Schlüsselrolle mit persönlicher rechtlicher Verantwortung erforderlich ist, insbesondere bei gefährlichen Abfällen.
Die Geschäftsführer:in-Ausbildung ist ein qualifizierender Karriereschritt über die Abfallbeauftragten-Prüfung hinaus und zwingend erforderlich für Unternehmen mit gefährlichen Abfällen
Wien: Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Adresse: Dresdner Str. 45, 1200 Wien
- Telefon: +43 1 4000 73440
- E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
- Webseite: http://www.umweltschutz.wien.gv.at
Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Adresse: Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten
- Telefon: 02742 / 9005 - 15390
- E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
- Webseite: www.noe.gv.at/noe/Umweltrecht/Umweltrecht.html
Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Umweltschutz
Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
- Telefon: +43 512 508
- E-Mail: umweltschutz@tirol.gv.at
- Webseite: https://www.tirol.gv.at/umwelt
Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Umwelt- und Klimaschutz
Adresse: Landhaus, 6901 Bregenz
- Telefon: +43 5574 511 26605
- E-Mail: abfallwirtschaft@vorarlberg.at
- Webseite: https://vorarlberg.at/-/abfallwirtschaft-vie
Im Gegensatz zum/zur Abfallbeauftragten (ab 100 Mitarbeitenden), der/die primär beratend und unterstützend tätig ist, trägt der/die abfallrechtliche Geschäftsführer:in die volle rechtliche Verantwortung für die operativen Tätigkeiten eines Abfallsammlers oder -behandlers.
Die Ausbildung findet im Blended-Learning-Format mit festgelegten Online-Lerneinheiten und Präsenzterminen vor Ort statt. Beide Lernformen sind verpflichtende Bestandteile des Kurses und ergänzen einander optimal. Bitte beachten Sie, dass keine hybride Teilnahme möglich ist – die Präsenzmodule müssen vor Ort besucht werden.
Während der Präsenzphasen werden die Inhalte praxisnah vertieft und aktuelle Fragestellungen gemeinsam bearbeitet. Erfahrene Trainer:innen unterstützen Sie dabei, das erworbene Wissen anhand konkreter Beispiele direkt auf Ihren beruflichen Alltag anzuwenden.
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Letzte Änderung: 29.07.2026 | i |